1.734 Kinos gibt es allein in Deutschland. Sie alle mussten seit dem 22. März schließen. Um die Verbreitung von Corona zu verringern, sind größere Menschenansammlungen verboten. Für die Kinoindustrie ist das finanziell eine Katastrophe. Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) schätzt den Verlust auf 17 Millionen Euro – pro Woche.
Doch jetzt gibt es sowohl für die Betreiber als auch für die Kinobesucher wieder Hoffnung. Mitte bis Ende Mai planen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Nordrhein-Westfalen den Betrieb unter strengen Hygienerichtlinien wieder zu erlauben.
Wie genau diese Corona-Regeln aussehen – darüber gibt der sogenannte „Schutz- und Hygieneplan in Kinobetrieben zur Wiedereröffnung“ der Kinoverbände AG Kino und HDF Kino Auskunft. wmn.de stellt die wichtigsten Punkte vor.
1. Gibt es im Kino eine Maskenpflicht?
Jein, während des Aufenthalts im Kino und auch bei Toilettenbesuchen herrscht Maskenpflicht. Auf den Sitzplätzen in den Kinos gelte dies allerdings nicht. Hier muss aber der vorgegebene Mindestabstand eingehalten werden.
2. Darf ich mich hinsetzen wo ich möchte?
Nein, im Kinosaal gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Dafür wird zwischen den Gästen die dafür notwendige Anzahl an Plätzen freigelassen. Dies soll beispielsweise durch feste Sitzplatzzuweisung umgesetzt werden. Außerdem kann zusätzlich die Saalauslastung beschränkt werden.
3. Kann ich mein Ticket am Schalter kaufen?
Ja, das ist möglich. Zum Schutz vor Corona werden zusätzlich Schutzscheiben an den Kassen und Tresen angebracht. Das kontaktlose Zahlen (etwa per Kreditkarte) wird empfohlen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kauft sein Ticket online. Die Ticketkontrolle erfolgt laut der Kinoverbände ohne Abreißen, also ebenfalls kontaktlos.
4. Haben die Snackbars geöffnet?
Vielleicht. Darüber gibt das Papier der Verbände keine genaue Auskunft. Allerdings scheint ein Verkauf von Popcorn, Cola & Co. möglich. So wird auf die „Einhaltung von Abstandsregelungen in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen und im Sanitärbereich durch Markierungen am Boden, Absperrbänder/Tensatoren“ hingewiesen.
Einheitliches Konzept gefordert
Bei dem Maßnahmenkatalog der Kinoverbände handelt es sich um Empfehlungen, die mit der Politik abgestimmt werden müssen. Wie genau die Wiedereröffnung und der Betrieb nach dem Lockdown abläuft, entscheidet jedes Bundesland individuell.
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat bereits angekündigt, dass schnell ein bundesweit einheitliches Konzept für die Wiedereröffnung der Kinos gefunden werden muss.
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