Am Donnerstag hat der Bundestag in Berlin eine neue Gesetzesgrundlage für die Pandemie-Bekämpfung beschlossen. Die galoppierenden Corona-Infektionszahlen in nahezu allen Bundesländern war für die Politik Anlass, an einigen Stellen deutlich nachzuschärfen. Andere Werkzeuge, wie zum Beispiel die Möglichkeit eines flächendeckenden Lockdowns, wurden hingegen gestrichen. Das Grundkonzept bleibt aber gleich: Die einzelnen Landesregierungen können aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens die Maßnahmen für sich umsetzen.
Unter der Zuhilfenahme der Hospitalisierungsraten können die Länder auch 3G-, 2G-, 2G-Plus-Regeln für bestimmte Bereiche einführen. Bei einer Rate über 3 soll zum Beispiel flächendeckend 2G angewendet werden, über 6 gilt 2G-Plus und über 9 sollen Teil-Lockdowns verhängt werden. Zusätzlich wenden einige Bundesländer bislang noch 3G-Plus oder auch 3G an und Rufe nach 1G vernimmt man ebenso bereits. Was verbirgt sich hinter den einzelnen Maßnahmen? Ein Überblick.
3G: Geimpft, genesen, getestet
Die 3G-Regeln waren lange das Maß aller Dinge und finden bis heute noch Anwendung, zum Beispiel am Arbeitsplatz. Wer also vollständig geimpft, genesen oder getestet wurde, darf ins Büro oder in die Werkstatt. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Wer weder erkrankt war noch geimpft ist, kann sich einem PCR- (maximal 48 Stunden alt) oder Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) unterziehen und – natürlich nur bei negativem Testergebnis – als Getesteter teilhaben.
3G-Plus: Geimpft, genesen, PCR-Getestet
Die nächste Stufe der Corona-Regeln ist die 3G-Plus-Variante, die allerdings derzeit nur noch vereinzelt in Bundesländern Verwendung findet und mit Grundlage der neuen Gesetzesgrundlage in naher Zukunft wahrscheinlich aus dem Alltag verschwinden wird. Der Unterschied zum normalen 3G: Nur PCR-Tests werden akzeptiert. Diese sind genauer und sicherer als Schnell- oder Selbsttests, aber auch teurer und unflexibler.
2G: Geimpft, genesen
2G schließt nur die Menschen ein, die gegen das Virus geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind. Die 2G-Regel ist aktuell Bestandteil hitziger Diskussionen. Als erstes hatte Hamburg das 2G-Optionsmodell eingesetzt, mittlerweile zogen einige Bundesländer nach. Das Optionsmodell überlässt den Gastronomen und Veranstaltern selbst die Entscheidung, ob sie 2G in ihren Räumen einführen wollen. Die Vorteile: Maskenpflicht und Abstandsregel entfallen. Getestete müssen allerdings draußen bleiben. Dies wird aufgrund der neuen Regeln bei einem Hospitalisierungswert von über 3 in den Bundesländern flächendeckend für die Teilnahme an Kultur, Freizeit und Sport gelten.
2G-Plus: Geimpft, genesen plus Getestet
Die nächsthöhere Eskalationsstufe, Hospitalisierungsrate über 6, zieht die 2G-Plus-Regel nach sich. Ebenfalls für Kultur, Freizeit und Sport soll dann gelten: Nur wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Test vorzeigen kann, darf teilhaben. Hier reicht bislang aber noch ein Antigen-Schnelltest aus, der mittlerweile wieder kostenlos einmal in der Woche erhältlich ist. Das Vorzeigen eines PCR-Tests ist bislang hier nicht zwingend erforderlich, schadet aber natürlich nicht.
1G: Getestet
Von einzelnen Politikern und auch Experten gefordert ist die sogenannte 1G-Regel. Hier wird weder auf den Impf- noch auf den Genesenenstatus Rücksicht genommen. Nur wer getestet ist, darf teilnehmen. In der Praxis – sowohl in der Bundesvorlage als auch in den einzelnen Ländern – ist diese Variante derzeit jedoch (noch?) nicht vorgesehen. Teilweise setzten jedoch einzelne Kliniken und Gastronomie-Betriebe bereits auf diese Idee.