In der Schule gab es früher an besonders heißen Tagen immer Hitzefrei oder verkürzten Unterricht und in Büros gibt es oft eine Klimaanlage. Doch wie sieht das eigentlich aus, wenn man von zu Hause aus arbeitet – Gibt es auch ein Hitzefrei im Homeoffice? Gerade bei 30 Grad hat man das Gefühl, man schmilzt dahin. Logisch, dass dann auch die Konzentration im Homeoffice schnell nachlässt. Lies hier, was du als Arbeitnehmer:in bei Hitze im Homeoffice tun kannst.
Hitzefrei im Homeoffice: Das solltest du wissen
Gesundheitliche Belastungen bei hohen Temperaturen
Klar ist, dass Arbeitnehmende bei Hitze mehr gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. Daher gilt es durch die Arbeitsstättenverordnung einige Vorgaben, die jedoch nicht nur für Arbeiter:innen im Freien, beispielsweise auf Baustellen gelten. Auch an einem Arbeitsplatz im Büro ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu sorgen, nach Anhang 3.5 Abs.1 zu § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dabei darf es jedoch weder zu warm noch zu kalt sein, da es sonst zu einer Erkältung führen kann.
Wo liegen die Grenzwerte des Hitzeschutzes?
Natürlich gibt es für die Raumtemperatur auch Grenzwerte, diese sind in der technischen Regel für Arbeitsstätte verankert. Diese besagt, dass einer Raumtemperatur von über 26 Grad der Arbeitgeber für Sonnenschutz sorgen muss. Bei einer Temperatur von über 30 Grad muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Arbeitszeiten anpassen oder Getränke bereitstellen. Bei noch höheren Temperaturen wie 35 Grad gilt der Raum nicht als Arbeitsraum geeignet. Das bedeutet nicht zwangsweise, dass es ein Hitzefrei gibt, dennoch ist der oder die Arbeitgeber:in verpflichtet, Maßnahmen bei Überhitzung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Mehr zu diesem Thema findest du in diesem Artikel: Hitzefrei im Büro: Unter diesen Umständen darfst du nach Hause gehen
Hitzefrei im Homeoffice – gibt es das?
Im Homeoffice sieht das allerdings anders aus, denn da gibt es diese Bestimmungen nicht. Es gibt auch kein Hitzefrei im Homeoffice. Da der oder die Arbeitgeber:in den Arbeitsplatz im Homeoffice nicht kennt und nicht selbst eingerichtet hat, obliegt daher keine Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen. Als Arbeitnehmer:in ist man selbst verantwortlich dafür, dass man auch bei Hitze im Homeoffice seine Arbeitsleistung erbringen kann. Dennoch können Arbeitgebende auf freiwilliger Basis die Kosten für eine Klimaanlage oder einen Ventilator übernehmen. Auf Rücksprache besteht auch die Möglichkeit, wieder zum betrieblichen Arbeitsplatz zurückzukehren, wenn dort angenehmere Temperaturen herrschen.
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