Besonders bei Berufen, in denen es einen Schichtwechsel zwischen Früh- und Spätschicht gibt, sind gesetzliche Ruhezeiten vorgeschrieben, die auch eingehalten werden müssen. Arbeitgeber:innen müssen demnach ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, damit du zwischen deinen Schichten ausreichend Erholungszeit hast. Hier erfährst du mehr zu der Gesetzeslage zu deinen Erholungszeiten.
Diese Regelungen gibt es für die Zeit zwischen den Schichten
Das Arbeitsgesetz (ArbZG) regelt neben den Ruhezeiten auch noch Beginn und Ende der Arbeitszeit. Sobald ein Arbeitstag beendet ist, müssen bis zur nächsten Arbeitsschicht ununterbrochene 11 Stunden Arbeitszeit liegen. Zu einer Unterbrechung zählen auch das Führen von Telefonaten oder die Beantwortung von E-Mails. Sobald es zu solch einer Unterbrechung kommt, beginnen die 11 Stunden Erholungszeit von vorn. In einem Schichtbetrieb gelten 11 Stunden Erholungszeit, auch wenn das Arbeitsende auf einen Abend fällt und der nächste Arbeitstag am Morgen beginnt.
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In diesen Berufen kommt es zu Ausnahmen bei der gesetzlichen Regelungen
Trotz dieser Regelung gibt es Branchen und Arbeitsbereiche, bei denen die gesetzliche Erholungszeit durch wechselnde Schichten nicht ermöglicht werden kann. Diese müssen jedoch von der Aufsichtsbehörde definiert werden. Besonders in Berufen im Bereich von Krankenhäusern, Pflege- oder Betreuungseinrichtungen ist das oft der Fall. Auch Verkehrs- und Landwirtschaftsbetriebe dürfen die Erholungszeit kürzen. Dabei gilt, dass die Ruhezeit bis zu einer Stunde kürzer sein darf. Dies ist aber nur unter der Bedingung erlaubt, dass diese durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit innerhalb eines Monats wieder ausgeglichen wird.
Auch in Berufen, bei denen es eine Rufbereitschaft gibt, ist ein Ausgleich während einer anderen Ruhezeit möglich, wenn der Dienst nicht länger als die Hälfte der Ruhezeit lang ausgeführt wird. Das gilt auch bei Aufsichtsbehörden, die ebenfalls andere Ruhezeitregelungen treffen können, solange diese ausgeglichen werden.
Erholungszeit zwischen den Schichten: Sonderregelung für Jugendliche
Eine Sonderregelung gibt es außerdem bei Jugendlichen, denn da greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es beinhaltet andere Regelungen im Vergleich zur Arbeitszeit von Erwachsenen und somit auch andere Erholungszeiten.
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