Im nächsten Jahr wird das Einkommen von Menschen mit hohem Verdienst ein bisschen weniger sein. Das liegt daran, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung im Jahr 2024 signifikant angehoben werden sollen. Wie hoch diese im kommenden Jahr ausfallen wird, erfährst du hier.
Beitragsbemessungsgrenze 2024: Wie hoch wird sie ausfallen?
Lange hat die Ampel-Koalition über die Mehrbelastung für Besserverdienende diskutiert. Doch wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, sollen diese im kommenden Jahr zur Kasse geben werden. Laut dpa sollen 2024 die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen deutlich steigen. Konkret bedeutet dies: Die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll bundeseinheitlich auf 69.300 Euro (Jahreseinkommen) steigen. Zum Vergleich: Aktuell liegt diese bei einem Jahreseinkommen von 66.600 Euro.
Doch damit nicht genug. Auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2024 angehoben. Der Tagesschau zufolge soll diese auf 7550 Euro im Westen und 7450 Euro im Osten pro Monat steigen.
Mehrbelastung von Besserverdienenden: FDP skeptisch
Doch nicht alle Koalitionspartner sind mit der Mehrbelastung von Besserverdienenden einverstanden. Während die SPD und die Grünen diese befürworten, steht die FDP diesem Schritt kritisch gegenüber. So mahnt Christine Aschenberg-Dugnus, Gesundheitspolitikerin der FDP, dass mit einer Mehrbelastung bei Besserverdienenden eine Art „Zusatzsteuer auf Arbeit“ erhoben werden würde.
Mit dieser Auffassung ist die FDP allerdings nicht alleine. Auch Arbeitnehmerverbände äußern sich kritisch. Denn die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen würde für Arbeitnehmer*innen eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
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Beitragsbemessungsgrenze – was ist das?
Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen Wert, der in Deutschland zur Berechnung von Sozialbeiträgen herangezogen wird. Doch nicht nur für die Berechnung dergesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine entsprechende Bemessungsgrenze. In Deutschland existiert ebenfalls für die Renten- und Arbeitslosenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze, ebenso wie für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Dabei liegt die Beitragsbemessungsgrenze die Höhe des maximalen Bruttolohns fest, der zur Berechnung der Beiträge berücksichtigt wird. Einkünfte, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, fließen nicht in die Beitragsberechnung ein. Der definierte Wert orientiert sich stets an der Lohnentwicklung des Vorjahres. Konkret bedeutet dies: Ein Anstieg des durchschnittlichen Einkommens führt demnach auch zu einem Anstieg dieser Grenze.
Quellen: Tagesschau und der Spiegel