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Erbe ausschlagen: Diese Kosten können auf dich zukommen

Du möchtest dein rechtmäßiges Erbe ausschlagen? Dann lies hier, welche Kosten in welchem Fall auf dich zukommen können.

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© IMAGO/Westend61

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Damit man beim Thema Rente wieder durchblickt, räumen wir mit den sieben gängigsten Renten–Irrtümer auf.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Wenn ein Angehöriger oder eine Angehörige stirbt, so hinterlässt diese:r meist ein Erbe. Ob du dieses annimmst oder ausschlägst, ist dir selbst überlassen. Auch wenn es sich oft lohnt, das Erbe anzunehmen, so gibt es auch Situationen, in denen du es besser ausschlagen solltest. Welche Situationen das sein können und welche Kosten trotz der Ausschlagung auf dich zukommen können, verraten wir dir in diesem Artikel.

Erbe ausschlagen: Wann lohnt es sich?

Der Tod eines Angehörigen ist immer eine unschöne und traurige Sache. Wenn diese Person jedoch noch stark verschuldet hat, kann das auch für die Erb:innen Konsequenzen haben. Grundsätzlich haben daher alle Angehörigen immer das Recht, das Erbe der verstorbenen Person auszuschlagen.

Das ist besonders dann relevant, wenn die Person wie bereits erwähnt stark verschuldet war oder man durch das Annehmen des Erbes eine sanierungsbedürftige Immobilie erben würde, um die man sich nicht kümmern kann.

https://stage.wmn.de/stories/achtung-auf-diese-7-renten-irrtuemer-solltest-du-nicht-hereinfallen-id495158

Diese Kosten musst du dennoch tragen

Auch wenn du dich dazu entscheidest, das Erbe auszuschlagen, so bedeutet das leider trotzdem noch nicht, dass dann keine Kosten auf dich zukommen. Denn wer das Erbe ausschlägt, muss zunächst die Erbausschlagung vor dem zuständigen Nachlassgericht erklären. Dafür fallen Kosten in Höhe von 30 Euro an. Lässt du das Ganze auch noch von einem Notar beglaubigen, kostet dich das nochmal circa 20 bis 70 Euro.

Frau Erbe ausschlagen
Nicht immer lohnt es sich, das Erbe anzutreten. Foto: IMAGO/Westend61

Hätte sich das Erbe finanziell für dich gelohnt, so fallen die Kosten sogar noch höher aus. In diesem Fall berechnen sich die Kosten nämlich nach der Höhe der Erbschaft. Damit ist sie auch abhängig vom sogenannten Gerichts- und Notargesetz und fällt folgendermaßen aus:

  • 30,00 Euro bei einem Nachlasswert bis 5.000 Euro
  • 37,50 Euro bei einem Nachlasswert bis 10.000 Euro
  • 82,50 Euro bei einem Nachlasswert bis 50.000 Euro
  • 136,50 Euro bei einem Nachlasswert bis 100.000 Euro
  • 467,50 Euro bei einem Nachlasswert bis 500.000 Euro
  • 867,50 Euro bei einem Nachlasswert bis 1 Million Euro
  • 5.067,00 Euro bei einem Nachlasswert bis 5 Millionen Euro

Fazit: Das Ausschlagen des Erbes kann auch steuerliche Vorteile bringen

Doch das Ausschlagen des Erbes ist nicht immer nur mit hohen Kosten verbunden. Abgesehen davon, dass es sich bei einem Erbe mit hohen Schulden sowieso lohnt, so kannst du auch in einigen anderen Fällen Vorteile daraus ziehen.

Schlägst du das Erbe aus, kann sich das durchaus in der Steuererklärung lohnen. Das ist der Fall, wenn das Erbe steuerliche Nachteile – zum Beispiel durch eine hohe Erbschaftssteuer – mit sich bringen würde. Du hast danach immer noch die Möglichkeit, von anderen Angehörigen, die das Erbe angenommen haben, eine steuerfreie Abfindung zu erhalten.