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Überstunden mit Gehalt abgegolten – ist das überhaupt zulässig?

In zahlreichen Arbeitsverträgen sind Klauseln enthalten, die besagen, dass eventuell geleistete Überstunden bereits im regulären Gehalt enthalten sind. Doch ist das überhaupt rechtens? Hier erfährst du es.

Eine Frau sitzt zwischen einem Berg von Unterlagen.
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Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Den Arbeitsplatz pünktlich zum Feierabend zu verlassen, ist für viele eine echte Herausforderung. Denn oftmals dauert ein Meeting länger als geplant, die Beantwortung der E-Mails frisst mehr Zeit gedacht oder man greift noch schnell einer Kollegin oder einem Kollegen unter die Arme. Schnell sammeln sich so eine Menge Überstunden an. In der Regel werden diese jedoch nicht ausgezahlt oder als Urlaubstage abgefeiert, denn in vielen Arbeitsverträgen findet man dann die Klausel, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien. Doch ist das überhaupt rechtens? Wir verraten es dir.

Können Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?

Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Überstunden tatsächlich mit dem Gehalt abgegolten werden. Damit dies aber zulässig ist, muss der Arbeitsvertrag zuerst eine bestimmte Obergrenze an Überstunden festlegen. Denn laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2010 muss aus dem Arbeitsvertrag eindeutig hervorgehen, welche spezifische zusätzliche Arbeitsleistung gemeint ist. Das bedeutet konkret, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag klarstellen muss, wie viele Überstunden im Gehalt eingeschlossen sind.

Konkret bedeutet dies: Wenn im Arbeitsvertrag klar hervorgeht, dass Überstunden von 3 Stunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten sind, dann ist das rechtlich gesehen zulässig und dein Arbeitgeber muss die Mehrarbeit nicht vergüten oder dir dafür freie Tage gewähren.

Wie viele Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten werden?

Auch wenn es unter bestimmten Bedingungen rechtlich akzeptabel sein kann, Überstunden im Gehalt zu berücksichtigen, darf dies keinesfalls auf Kosten der Arbeitnehmer:innen geschehen und gar in Ausbeutung ausarten. So darf der Arbeitgeber nur Überstunden verrechnen, solange das übliche Maß an Mehrarbeit nicht überschritten wird.

Als Faustregel kann man sich merken, dass etwa zehn bis 15 Prozent der eigenen Arbeitszeit als akzeptable Überstunden gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies keine rechtlich festgelegten Vorschriften sind, sondern lediglich grobe Schätzungen für den persönlichen Gebrauch.

Dann müssen Überstunden bezahlt werden

Wenn in einem Vertrag keine Regelungen zu Überstunden getroffen sind, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass diese vergütet werden müssen, sofern dies branchen- oder betriebsüblich ist.

Dies ist der Fall, wenn es in der entsprechenden Branche einen Tarifvertrag gibt, der die Vergütung von Überstunden vorsieht, auch wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin diesen Tarifvertrag nicht unterzeichnet hat. In solchen Situationen wird für jede geleistete Überstundenstunde der entsprechende Stundenanteil des Monatsgehalts gezahlt.

Quellen: business-wissen.de, T-Online, Bundesarbeitsgericht