Ursprünglich plante Familienministerin Lisa Paus (Grüne), das Elterngeld für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro zu streichen. Doch dies scheint nun doch nicht umgesetzt zu werden. Die Bundesregierung hat sich für einen neuen Weg entschieden. Denn in den Haushaltsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP wurde die Elterngeld-Reform überarbeitet. Dabei wurde die Einkommensgrenze für Paare angepasst und nach oben korrigiert. Wer nun Anspruch auf Elterngeld hat, erfährst du hier.
Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld geplant: Wer jetzt noch Anspruch hat
Paare, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 300.000 Euro oder weniger beträgt, behalten bis Ende März 2024 ihren Anspruch auf Elterngeld. Danach wird die Grenze schrittweise angepasst: Ende nächsten Jahres sinkt sie zunächst auf 200.000 Euro, ab April 2025 gilt dann eine Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Ursprünglich wollte Familienministerin Lisa Paus eine ganz andere Einkommensgrenze. Wenn es nach ihr gegangen wäre, hätte es kein Elterngeld mehr gegeben, wenn man allein oder zusammen ein versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 150.000 Euro ausweist. Paus begründete die vorgeschlagene Kürzung damit, dass das Finanzministerium von ihr Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro verlangt hatte.
Doch nun kommt alles anders. „Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“, erklärte SPD-Haushälter Felix Döring.
- Weiterlesen?
- Neben Kindergeld: Diese Zuschüsse musst du sofort beantragen
- Unterhaltszahlungen für Kinder: Bis zu 10.000 Euro zurück – die Bedingungen
- 10.000 Euro für jedes Kind – das steckt hinter den Plänen der CDU
- Wichtige Fakten über Kindergeld im Ausland, die Eltern wissen müssen
Elternzeit ist nur noch für einen Monat parallel möglich
Die neue Regelung erlaubt es Paaren weiterhin, bis zu 14 Monate Elternzeit zu nehmen. Allerdings dürfen sie nur noch maximal einen Monat gleichzeitig in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird festgelegt, dass mindestens einer der Partner einen Monat der Elternzeit alleine beanspruchen muss. Diese Bedingung muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes erfüllt werden. Dabei sollen diese Regelungen nicht bei für Eltern von Mehrlingen gelten.