Schnell beim Friseur einen Termin vereinbaren, bei der Post ein Paket abholen oder schnell das Mittagessen kochen – die Mittagspause nutzen viele Arbeitnehmer:innen gerne für private Angelegenheiten. Doch haben Beschäftigte während der Pause die Freiheit, zu tun, was sie möchten? Oder kann der Arbeitgeber bestimmen, wie und wo sie ihre Pause verbringen sollen? Ein Fachanwalt liefert die Antwort.
Darf mein:e Chef:in bestimmen, was ich in der Pause mache?
Nein, denn prinzipiell dürfen Beschäftigte frei darüber entscheiden, wo sie ihre Pause verbringen möchten, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, dem Münchner Merkur. Das bedeutet, dass Beschäftigte die Freiheit haben, draußen spazieren zu gehen, in ein Restaurant zu gehen oder Sport zu treiben, je nach ihren eigenen Vorlieben.
Gemäß dem Fachanwalt sind nur unter bestimmten Bedingungen Situationen denkbar, in denen der Arbeitgeber beispielsweise berechtigt ist, eine Pause auf dem Betriebsgelände anzuordnen. Ein solches Szenario wäre zum Beispiel möglich, wenn die Mitarbeitenden sich aus Sicherheitsgründen vor dem Verlassen des Betriebsgeländes erst aufwendig umziehen müssen.
Arbeitgeber darf über den Zeitpunkt der Pause bestimmen
Die Gestaltung des Pausenverhaltens liegt also in der Regel im Ermessen der Beschäftigten, die selbst darüber entscheiden können, wo und wie sie ihre Pause verbringen möchten. Allerdings liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, den Zeitpunkt für die Pausen festzulegen, da er über das sogenannte Direktionsrecht verfügt.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, zu welchem Zeitpunkt die Pause genommen werden muss. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten für Ruhepausen einzuhalten. Diese Regelungen dienen dazu, die Arbeitszeit zu strukturieren und sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden angemessene Erholungsphasen während ihres Arbeitstages erhalten.
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