Wenn für die neue oder bestehende Beschäftigung das private Auto genutzt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, können Aufstocker:innen eine Kilometerpauschale beim Jobcenter beantragen. Wie das genau funktioniert und was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.
So erhalten Bürgergeld-Aufstocker:innen Kilometergeld
Personen, die Bürgergeld beziehen, um ihr Einkommen aufzustocken, haben die Möglichkeit, die Fahrtkosten zur Arbeit von ihrem Erwerbseinkommen abzusetzen. Um herauszufinden, wie viele Euro pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden können, muss man zuerst verstehen, wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit beim Bürgergeld berücksichtigt wird.
Diese Freibeträge beim Bürgergeld gibt es
Personen, die neben ihrer Arbeit Bürgergeld beziehen, können bestimmte Ausgaben von ihrem Einkommen abziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass ihr Nettoeinkommen höher ist als das von nicht-erwerbstätigen Personen. Die ersten 100 Euro, die jemand verdient, werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Jede:r Bürgergeld-Empfänger:in hat also einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro. Für höhere Einkommen gibt es gestaffelte Freibeträge: Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 520 Euro werden etwa 20 Prozent nicht berücksichtigt.
Zum Beispiel können bei einem Einkommen von 200 Euro 120 Euro abgezogen werden. Um den eigenen Freibetrag zu berechnen, empfiehlt sich die Nutzung des Freibetragsrechners der Servicestelle SGB II.
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Bürgergeld: So viel Geld gibt es pro Kilometer
Bei einem Verdienst unter 400 Euro können beim Jobcenter lediglich 100 Euro pauschal für gefahrene Kilometer abgesetzt werden. Verdient man über 400 Euro, sind 0,20Euro pro Kilometer absetzbar, unter der Voraussetzung, dass drei Kriterien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfüllt sind:
- Die Fahrtkosten und andere berufsbedingte Ausgaben müssen die Freibetragsgrenze von 100 Euro überschreiten.
- Es ist notwendig, die kürzeste Route zur Arbeitsstelle zu wählen.
- Die Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle mit dem Auto dürfen nicht wesentlich höher sein als die Kosten für Bus- und Bahnverbindungen.
Für diejenigen, die mehr als 400 Euro verdienen, empfiehlt es sich, die monatlich gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle zu ermitteln und diese mit 0,20 Euro zu multiplizieren. Übersteigt dieser Betrag 100 Euro, ist es ratsam, sich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen, um die Kosten abzusetzen.
Falls der Betrag knapp unter 100 Euro liegt, sollten auch andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit überprüft werden. Dazu gehören laut der Servicestelle SGB II unter anderem Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, die bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen absetzbar sind.