Veröffentlicht inRecht

Karfreitag: Diese Regeln gelten am stillen Feiertag

Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag. Dies hat Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du hier. Ein Überblick.

Mit kleinen weißen Plättchen wurde das Wort
© lexiconimages - stock.adobe.com

Ostern: Was feiern wir genau und warum gibt es Ostereier?

Warum wir Ostern feiern, wieso wir Eier suchen und verstecken und was es eigentlich mit dem Osterlamm auf sich hat: Alles über Ursprünge, Osterbräuche und -symbole.

Ab heute beginnen die Osterfeiertage. Was vielen nicht bewusst ist: Ostern gilt als das bedeutendste Fest im christlichen Kalender. Aus diesem Grund schützt das deutsche Grundgesetz einige Ostertage als sogenannte „stille Feiertage“. Besonders geschützt ist der Karfreitag, der Tag der Kreuzigung von Jesus Christus. Daher gelten an diesem Tag besondere Regeln. Was am Karfreitag erlaubt ist und was nicht, erfährst du hier. Ein Überblick.

Karfreitag: Diese Regeln gelten am stillen Feiertag

Sogenannte stille Feiertage sind Tage, an denen bestimmte Aktivitäten nicht erlaubt sind, um Rücksicht auf religiöse Gefühle oder allgemeine Trauer zu nehmen. Am Karfreitag ist beispielsweise das Tanzverbot in Kraft, das Tanzveranstaltungen untersagt. Die Auslegung dieser Regelung obliegt den einzelnen Bundesländern. In einigen Regionen überwacht das Ordnungsamt die Einhaltung des Verbots in Clubs und Bars. Zudem gilt das Tanzverbot auch für bestimmte Sportveranstaltungen. Aufgepasst: Das Feiertagsgesetz verbietet auch Wohnungsumzüge.

Wann das Tanzverbot in den einzelnen Bundesländern gilt, erfährst du hier:

  • Baden-Württemberg: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr
  • Bayern: Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Berlin: Karfreitag, 4 bis 21 Uhr
  • Brandenburg: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Bremen: Karfreitag, 6 bis 21 Uhr
  • Hamburg: Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Hessen: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 18 Uhr
  • Niedersachsen: Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr
  • Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr
  • Saarland: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Sachsen: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr
  • Sachsen-Anhalt: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr
  • Schleswig-Holstein: Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Thüringen: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr

Was muss Karfreitag schließen?

Am Karfreitag bleiben in der Regel alle Geschäfte geschlossen. Ausnahmen gelten jedoch in touristischen Gebieten oder für bestimmte Verkaufsstellen wie Apotheken, Bäckereien, Tankstellen sowie Geschäfte in Bahnhöfen oder Flughäfen. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, sind auch Theater- und musikalische Aufführungen sowie Filmvorführungen und Vorträge während der Hauptzeiten der Gottesdienste am Karfreitag untersagt.

Für wen gelten die Verbote an Karfreitag?

Es ist wichtig zu betonen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit, die Verordnungen am stillen Feiertag beachten müssen. Dies gilt selbstverständlich auch für Nicht-Christen. Die speziellen Regelungen am stillen Feiertag sind verbindlich für alle Einwohner:innen des jeweiligen Bundeslandes und es spielt keine Rolle, ob man dem Christentum angehört oder nicht. Die jeweiligen Regeln solltest du an Allerheiligen unbedingt einhalten, da du sonst ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro riskierst.

Darf man an Karfreitag Musik spielen?

Am Karfreitag herrscht landesweit eine Feiertagsruhe, daher wird empfohlen, Musik in Wohnungen nicht lauter als Zimmerlautstärke abzuspielen. Das Rasenmähen oder andere laute Tätigkeiten im Garten sollten vermieden werden, da sie als Ruhestörung gilt. Obwohl es kein absolutes Verbot für Musik gibt, ist es wichtig, Rücksicht zu nehmen, um die Feiertagsstille zu respektieren. Verstöße gegen die Ruhe können mit Geldbußen geahndet werden.

Diese Regeln gelten an Ostersonntag und Ostermontag

An Ostersonntag und Ostermontag gelten in ganz Deutschland die Feiertagsgesetze. Das bedeutet, dass öffentliche und laute Arbeiten wie Renovierungsarbeiten oder Rasenmähen untersagt sind die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Es gibt jedoch Ausnahmen für einige Betriebe wie Bäckereien und Cafés. Außerdem gelten besondere Regeln in der Nähe von Kirchen, um den Gottesdienst nicht zu stören.

Quellen: Anwalt.de, Münchner Merkur und RedaktionsNetzwerk Deutschland