In deutschen Haushalten leben etwa 11 Millionen Hunde, die innig geliebt werden. Dabei kann die Haltung ganz schön ins Geld gehen. Neben den Anschaffungskosten und der Erstausstattung fallen auch laufende Ausgaben für Futter, Versicherung, Betreuung, Medikamente und Tierarztbesuche an – das summiert sich schnell. Doch es gibt gute Nachrichten: Einige Kosten können bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Welche das genau sind, erfährst du hier.
Hund und Steuer: Diese Kosten kannst du absetzen
In den meisten Fällen können die Kosten für privat gehaltene Hunde steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem die Hundesteuer und Tierarztkosten. Es gibt jedoch auch bestimmte Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen Aufwendungen für den/die Hundefriseur:in, Dogsitter:in sowie die Anschaffung und Versicherung eines Therapiehundes.
Bei gewerblich gehaltenen Hunden gelten andere Regelungen. In diesem Fall entfällt die Hundesteuer. Alle weiteren Kosten wie Tierarztkosten, Pflege, Futter, Zubehör und Versicherungen können jedoch steuerlich abgezogen werden.
Hundehaftpflicht kann von der Steuer abgesetzt werden
In einigen Bundesländern müssen Hundehalter:innen eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abschließen. Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz, falls der Hund einen Unfall verursacht. Das Gute: Die Kosten für die Versicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Möglichkeit, die Kosten der Hundehaftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen, hängt davon ab, dass der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Gemäß der Nürnberger Versicherung werden die Ausgaben für die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung unter Sonderausgaben aufgeführt, doch diese sind begrenzt.
Der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2800 Euro für Freiberufler und Selbstständige, wodurch viele Hundehalter laut der Versicherung nicht von diesem Steuervorteil profitieren können. Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherungen können laut dem VLH nicht steuerlich abgesetzt werden, sodass hierfür kein Steuervorteil besteht.
- Mehr zum Thema Steuererklärung hier:
- Steuererklärung: Ab diesem Betrag müssen Rentner sie abgeben
- Bearbeitungszeit deiner Steuererklärung beschleunigen: 3 Tricks
- Gartenarbeit von der Steuer absetzen und bis zu 4000 Euro kassieren – so funktioniert es
- Diese 5 Irrtümer über die Steuererklärung halten sich hartnäckig
Hundebetreuung steuerlich absetzen – ist das möglich?
Wenn Hunde zu Hause betreut werden, können die damit verbundenen Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden. Im Gegensatz dazu sind die Kosten für die Unterbringung eines Hundes in einer Hundepension nicht steuerlich absetzbar.
Anschaffungskosten sind nicht absetzbar
Wenn der Hund privat gehalten wird, sind die Kosten für den Kauf eines Hundes, ob vom Züchter oder aus dem Tierheim, sind nicht steuerlich absetzbar. Allerdings übernehmen deutsche Krankenkassen in der Regel die Anschaffungskosten für Blindenhunde. Kosten für andere Assistenzhunde wie Behindertenbegleithunde werden normalerweise nicht erstattet, es sei denn, es liegt eine ärztliche Bescheinigung über ihre Notwendigkeit vor. In diesem Fall können einige Ausgaben für den Hund steuerlich abgesetzt werden.
Können Futter und Zubehör von der Steuer abgesetzt werden?
Die Kosten für Futter und Zubehör können bei privat gehaltenen Hunden nicht abgesetzt werden. Anders sieht dies bei Hunden aus, die für berufliche Zwecke gehalten werden. Hier können Kosten für Pflege, Futter und Zubehör als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt die Ausgaben auch anerkennt, ist es wichtig, alle Quittungen aufzubewahren, um diese bei Nachfragen vorzeigen zu können.