In Deutschland können seit Anfang 2023 Personen mit unzureichendem oder zu niedrigem Einkommen unter bestimmten Bedingungen das sogenannte Bürgergeld beziehen. Doch wie verhält es sich mit der Zwangsverrentung? Denn vor der Einführung des Bürgergelds mussten Hartz IV Empfänger:innen über 63 Jahre damit rechnen, früher in Rente geschickt zu werden. Das Problem dabei ist, dass eine vorzeitige Rente in der Regel mit Abschlägen einhergeht, was zu einer niedrigeren Rentenhöhe führt. Ob es beim Bürgergeld auch eine Zwangsverrentung gibt, erfährst du hier.
Bürgergeld: Gibt es eine Zwangsverrentung?
Für alle Beziehenden über 60 Jahre haben wir gute Nachrichten: Die Zwangsverrentung gibt es beim Bürgergeld aktuell nicht. Denn dem Bürgergeldgesetz zufolge sind Leistungsberechtigte nicht dazu verpflichtet, wegen des Alters früher in den Ruhestand zu gehen.
Das bedeutet, dass niemand befürchten muss, vorzeitig eine reduzierte Rente zu akzeptieren. Doch wer sich das Bürgergeldgesetz genauer ansieht, wird feststellen, dass diese Regelung vorerst nur für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 gilt.
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Regelung ist ein vorläufiges Moratorium
Bei der Regelung handelt es sich also um ein Moratorium. Dabei äußern insbesondere Sozialverbände starke Kritik an dieser Klausel. So sagt der Sozialverband Deutschland folgendes: „Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.“
Den Wegfall der Zwangsverrentung selbst begrüßten die Sozialverbände. Der Sozialverband VdK nannte die Neuregelung einen Schritt, der „eine Ungerechtigkeit beendet“.
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Bürgergeld: Wann man doch in Rente gehen muss
Es gibt jedoch einen Ausnahmefall: Die Regelung gilt nicht für Bürgergeld-Empfänger:innen, die eine ungekürzte vorzeitige Rente in Anspruch nehmen können. Wer also vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen kann, muss dies tun und kann nicht länger Bürgergeld beziehen.
Dies trifft beispielsweise auf die Rente für besonders langjährig Versicherte zu. Diese Rente erhalten Personen, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter erreicht haben. In solchen Fällen gilt der vorzeitige Renteneintritt als zumutbar, und das Bürgergeld entfällt.