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Arbeitsrecht: Dann dürfen Arbeitnehmer ihren Job fristlos kündigen

Ein gestörtes Vertrauensverhältnis führt häufig zur Kündigung. Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitnehmer fristlos kündigen können? Wir sagen es dir.

Eine Frau überreicht ihrem Chef die Kündigung.
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Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Wenn jemand nicht mehr zufrieden mit seiner Arbeit ist, kann er eine reguläre Kündigung einreichen und sich nach neuen beruflichen Möglichkeiten umsehen. Um die genauen Kündigungsfristen zu erfahren, sollten Arbeitnehmer:innen einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, da diese von den gesetzlichen Regelungen abweichen können. Aber was muss konkret passieren, damit Arbeitnehmer:innen die fristlose Kündigung einreichen können? Wir haben uns das Arbeitsrecht genauer angeschaut.

Fristlose Kündigung als Arbeitnehmer:in: Dann ist es möglich

Wenn Arbeitnehmer:innen aus eigenem Entschluss kündigen, wird die finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit normalerweise für zwölf Wochen gekürzt, es sei denn, die Weiterbeschäftigung wäre für den/die Arbeitnehmer:in unzumutbar, wie Arbeitsrechte.de erklärt.

Laut der Kanzlei Hensche können wichtige Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer beispielsweise unzumutbare Arbeitsbedingungen oder schwere Verstöße des Arbeitgebers gegen Vertragspflichten sein. In solchen Fällen könnte die Kündigung gerechtfertigt sein, ohne dass die übliche Sperrfrist für Arbeitslosengeld greift. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer:innen in schwierigen beruflichen Situationen angemessen geschützt sind und faire Bedingungen erhalten. Gründe für eine fristlose Kündigung können dabei folgende sein:

  • Bei wiederholter unpünktlicher Gehaltszahlung oder einem Rückstand von zwei Monatsgehältern nach erfolgter Abmahnung kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
  • Keine Abführung der Sozialabgaben
  • Beleidigungen
  • Körperverletzungen durch den Arbeitgeber
  • Sexuelle Belästigungen

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Mobbing und Diskriminierung rechtfertigen fristlose Kündigung

Das Karriereportal Stepstone erklärt, dass eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden kann, wenn Arbeitnehmer:innen zur Begehung von Straftaten angestiftet werden. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer:innen Opfer von Mobbing oder Diskriminierung werden, unabhängig davon, ob die Täter der/die Vorgesetzte oder Kolleg:innen sind.

Die Kanzlei Hasselbach betont ebenfalls, dass Verstöße gegen die Fürsorge- und Treuepflicht, wie die Nichtbeachtung von Arbeitsschutzvorschriften, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen können.

Fristlose Kündigung: So sollte sie aussehen

Möchte man als Arbeitnehmer fristlos kündigen, ist schnelles Handeln erforderlich. Nach Kenntnis des Kündigungsgrundes bleiben zwei Wochen Zeit, die Kündigung zu erklären. Diese Frist hängt mit der Unzumutbarkeit des Verstoßes zusammen – erfolgt keine zeitnahe Reaktion, wird die Dringlichkeit angezweifelt. Wichtig ist, die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben im Original einzureichen. Was die Kündigung enthalten muss, hat Stepstone.de zusammengefasst:

  • Dein Name und deine Adresse
  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Ort und Datum der Kündigung
  • Betreff
  • Grund für die fristlose Kündigung