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Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen: So geht es

Unterhaltszahlungen können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Doch was viele nicht wissen: Die finanzielle Unterstützung kann man von der Steuer absetzen.

Eine Person tippt auf einem Taschenrechner. Darunter liegen Steuerunterlagen.
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Ob es um finanzielle Unterstützung für Ex-Partner, studierende Kinder oder die eigenen Eltern geht: Wer anderen finanziell hilft, kann einen Teil dieser Zahlungen über die Steuererklärung zurückbekommen. Wie man Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen kann und was es dabei zu beachten gibt, liest du hier. 

Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen: Wann ist das möglich

Alfred Buchholz von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt, dass neben dem Unterhalt für Ex-Partner auch Unterhaltszahlungen an Verwandte in gerader Linie steuerlich absetzbar sind. Das betrifft beispielsweise Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern. Allerdings können Unterhaltszahlungen für Personen, für die man Kindergeld bezieht, nicht steuerlich abgesetzt werden, wie Buchholz betont.

Die Stiftung Warentest informiert darüber, dass unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen an Geschwister steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn diese in finanzielle Not geraten sind. In solchen Fällen führt das Finanzamt eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch, um die Absetzbarkeit zu entscheiden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unterhaltszahlungen an Geflüchtete nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Wie viel Unterhalt kann man von der Steuer absetzen?

Im familiären Rahmen können Geld- und Sachleistungen bis zum Grundfreibetrag steuerlich berücksichtigt werden: Für 2023 sind das 10.908 Euro und für 2024 11.604 Euro. Dazu können auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgesetzt werden, sofern der Unterhaltsverpflichtete diese trägt.

Aufgepasst: Die unterstützte Person muss wirklich bedürftig sein, ohne dass Kindergeld für sie fließt. Zusätzlich sind Unterhaltsberechtigte in erster Linie verpflichtet, ihren eigenen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern. Wenn diese Pflicht zur Erwerbstätigkeit verletzt wird, kann das Finanzamt unter Umständen die Unterhaltszahlungen nicht anerkennen.

Wiedereinzug der Kinder bei den Eltern: Gilt dies als Unterhalt?

Ja, wenn das Kind wieder bei seinen Eltern einzieht, können diese den vollen Grundfreibetrag nutzen, ohne dass sie konkrete Ausgaben nachweisen müssen. Für das Jahr 2023 beläuft sich dieser Betrag auf 10.908 Euro und für 2024 auf 11.604 Euro. Falls das Kind jedoch nur für einige Monate im Jahr bei den Eltern wohnt, müssen diese den Betrag entsprechend anpassen.

Dazu teilst du den Jahresbetrag zunächst durch 12 und multiplizierst das Ergebnis mit der Anzahl der Monate, in denen das Kind bei dir gewohnt hat. Dabei werden das Einkommen und die Bezüge des Kindes vom maximal abzugsfähigen Betrag abgezogen.

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Unterhalt für den Ex von der Steuer absetzen: Das gilt es zu beachten

Unterhaltszahlungen an den oder die Ex werden steuerlich anders behandelt als Zahlungen an Verwandte in gerader Linie. Daher gelten spezielle Regelungen für die steuerliche Absetzbarkeit solcher Unterstützungszahlungen. Ex-Partner:innen haben zwei Möglichkeiten: Sie können sich für das Realsplitting entscheiden, vorausgesetzt sie kommen zu einer Einigung darüber. 

Alternativ kann der Unterhaltszahlende die Leistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Für letzteres ist zwar keine Zustimmung des Ex-Partners beziehungsweise der Ex-Partnerin erforderlich, jedoch sind die Zahlungen in vielen Fällen nicht vollständig absetzbar.

Realsplitting diese Summe kann abgesetzt werden

Das Realsplitting ermöglicht Unterhaltspflichtigen, bis zu 13.805 Euro jährlich steuerlich abzusetzen. Zusätzlich können übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu außergewöhnlichen Belastungen entfällt beim Realsplitting die Gefahr von Kürzungen, etwa durch eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder eine zumutbare Belastungsgrenze.