Ob als Selbständige:r oder Angestellte:r – wer selbst Texte schreibt und diese auch veröffentlicht, kann sich bei der VG Wort registrieren und von einer jährlichen Ausschüttung profitieren. Was genau das ist und wo du die Ausschüttung in deiner Steuererklärung angeben musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Versteuerung der VG-Wort-Ausschüttungen“:
Was ist die VG Wort?
Die Verwertungsgesellschaft Wort – oder kurz VG Wort – ist ein Zusammenschluss von Autor:innen und Verlagen, die sich um die Durchsetzung von Urheberrechten von Texten kümmern. Wenn du also einen Text schreibst und diesen anschließend in irgendeiner Form veröffentlichst, bist du Urheber oder Urheberin dieses Textes und hast somit auch die Rechte an diesem.
Wird dein Text in irgendeiner Form erneut veröffentlicht – zum Beispiel auf anderen Websites oder auch in gedruckter Form – so kannst du als Urheber:in davon profitieren. Wenn du dich bei der VG Wort registriert hast, erhältst du nämlich eine jährliche Ausschüttung. Das funktioniert sowohl als Selbstständige:r, als auch als Angestellte:r bei einem Verlag. Und auch wenn du Texte nur nebenberuflich schreibst, ist es möglich von den Ausschüttungen der VG Wort zu profitieren.
Wo gibt man die Ausschüttung in der Steuererklärung an?
Grundsätzlich sind die Zahlungen der VG Wort natürlich auch einkommensteuerpflichtig. Wo du sie in der Steuererklärung angibst, ist davon abhängig, ob du deine Texte als Selbstständige:r oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses geschrieben hast.
Bist du selbstständig tätig, so musst du für deine Steuererklärung eine Gewinnermittlung erstellen, in der du alle Einnahmen und Ausgaben einträgst. Das erfolgt in der Anlage EÜR der Steuererklärung. Die Ausschüttung der VG Wort zählt in diesem Fall als Einnahme und muss auch als solche angegeben werden. Das Ergebnis deiner Gewinnermittlung ist dann der Gewinn. Diesen kannst du anschließend in Anlage S eintragen.
Wenn du angestellt bist, zählen die Zahlungen der VG Wort nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, denn sie wurden ja nicht von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin geleistet. Stattdessen trägst du sie unter den „sonstigen Einkünften“ in der Anlage SO unter dem Punkt „Leistungen“ der Steuererklärung ein.
Fazit: In diesem Fall musst du die Einnahmen aus VG-Wort-Ausschüttungen nicht versteuern
Wenn du deine Texte in einem Angestelltenverhältnis schriebst und veröffentlichst, so musst du deine VG-Wort-Einnahmen nicht immer versteuern. Wie bereits erwähnt, musst du sie in der Steuererklärung unter „Leistungen“ angeben. Wenn deine anderen Einnahmen aus Leistungen insgesamt weniger als 256 Euro pro Jahr betragen, musst du diese zwar in deiner Einkommenssteuer angeben, jedoch nicht versteuer werden.
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