Wenn dein Partner oder deine Partnerin vor dir stirbt, kann es sein, dass du Anspruch auf die sogenannte Witwenrente hast. Wenn du wissen möchtest, wie hoch diese ausfällt, musst du zunächst einige Kriterien beachten. In diesem Artikel verraten wir dir, welche Kriterien das sind und wie du die Witwenrente berechnen kannst.
Alles zur Berechnung der Witwenrente:
Was ist die Witwenrente?
Der Begriff Witwenrente wird heute umgangssprachlich für die Hinterbliebenenrente genutzt. Ehepartner:innen, die mindestens ein Jahr verheiratet waren, erhalten nach dem Tod ihres anderen Ehepartners oder ihrer anderen Ehepartnerin einen Teil seiner oder ihrer Rente.
Zunächst erhältst du dabei sogar die volle Rente des verschiedenen Ehepartners oder der verschiedenen Ehepartnerin ausgezahlt. Zudem wird das eigene Einkommen erstmal nicht auf die Rentenzahlung angerechnet. Das ist jedoch nur in den ersten drei Monaten nach dem Tod der Person möglich. Diesen Zeitraum nennt man dann Sterbevierteljahr.
Kleine vs. große Witwenrente
Im Anschluss an das Sterbevierteljahr wird die Witwenrente jedoch anders berechnet. Dabei unterscheidet man, ob du Anspruch auf die große oder die kleine Witwenrente hast.
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bekommen hätte. Wenn du selbst jünger als 47 Jahre bist und weder erwerbsgemindert bist, noch mindestens ein Kind erziehst, hast du Anspruch auf die kleine Witwenrente. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die kleine Witwenrente im Normalfall nur für zwei Jahre gezahlt wird.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Für Partner:innen, die vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden, sind es sogar 60 Prozent. Anspruch auf die große Witwenrente hast du als Hinterbliebene:r immer dann, wenn du älter als 47 Jahre bist, erwerbsgemindert bist oder ein Kind erziehst.
Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?
Wie oben bereits erwähnt, wird dein eigenes Einkommen im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwenrente angerechnet. Danach ändert sich das jedoch und die folgenden Einkommen werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet:
- Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
- Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten
- Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen sowie Gewinne aus Verkäufen, Miet- oder Pachteinnahmen
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
- Elterngeld
Um zu ermitteln, wie viel Geld jetzt noch von deiner Witwenrente abgezogen wird, errechnet sie Rentenversicherung zunächst dein Nettoeinkommen. Dazu wird oft ein pauschalisiertes Verfahren genutzt, bei dem 40 Prozent deines Bruttoeinkommens abgezogen werden.
Von deinem Nettoeinkommen wird dann noch der Freibetrag in Höhe von derzeit 1.038,05 Euro abgezogen. Weitere 40 Prozent von der verbleibenden Summe werden nun auf die Witwenrente angerechnet (also davon abgezogen). Am Ende erhältst du dann die gekürzte Witwenrente.