Wer erbt, muss auch Steuern zahlen. Das ist hierzulande mit der sogenannten Erbschaftssteuer geregelt. Dabei müssen Erben und Erbinnen einen gewissen Teil der geerbten Summe in Form von Steuern an den Staat zahlen. Ab wann das gemacht werden muss und wie hoch die Steuersätze ausfallen, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur Erbschaftssteuer:
Was ist die Erbschaftssteuer?
Wenn du nach dem Ableben einer verwandten Person erbberechtigt bist, erhältst du in der Regel ein Teil ihres Vermögens. Das kann in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen erfolgen. Je nachdem, wie hoch der Wert des Nachlasses ist, fällt darauf eventuell die sogenannte Erbschaftssteuer – auch Vermögenssteuer genannt – an.
Wenn du etwas erbst, bist du verpflichtet, diese Erbschaft innerhalb von drei Monaten nachdem du davon erfahren hast, an das Finanzamt zu melden. Das machst du am besten, indem du eine Erbschaftssteuererklärung ausfüllst und diese anschließend dem Finanzamt zukommen lässt.
So hoch ist die Erbschaftssteuer
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich einerseits nach der Höhe des Erbes und den darauf geltenden Freibeträgen und andererseits auch nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder zur Erblasserin. Und natürlich spielt auch deine Steuerklasse eine Rolle. Bei den Steuerklassen handelt es sich jedoch nicht um die gewöhnlichen Steuerklassen, die man von der Einkommenssteuererklärung kennt, sondern um eigene Klassen, die vom Grad der Verwandtschaft abhängig sind. Dabei unterteilt man drei Formen:
- Steuerklasse I: enge Verwandte wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkelkinder und weitere
- Steuerklasse II: entferntere Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner und weitere
- Steuerklasse III: alle anderen Erbinnen und Erben, wie zum Beispiel Freunde oder entfernte Verwandte
Je nachdem, wie hoch das Erbe dann noch nach dem Abzug von Freibeträgen ausfällt, ergeben sich dann die folgenden Erbsteuersätze:
Wert der Erbschaft | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 € | 7,00 % | 15,00 % | 30,00 % |
bis 300.000 € | 11,00 % | 20,00 % | 30,00 % |
bis 600.000 € | 15,00 % | 25,00 % | 30,00 % |
bis 6.000.000 € | 19,00 % | 30,00 % | 30,00 % |
bis 13.000.000 € | 23,00 % | 35,00 % | 50,00 % |
bis 26.000.000 € | 27,00 % | 40,00 % | 50,00 % |
über 26.000.000 € | 30,00 % | 43,00 % | 50,00 % |
Fazit: Immobilien werden anders besteuert
Bei der Vererbung einer Immobilie wird zunächst durch das Finanzamt der sogenannte Verkehrswert ermittelt. Das ist der Wert, zu dem das Haus zum aktuellen Zeitpunkt verkauft werden würde. Anschließend werden Freibeträge abgezogen, sodass die zu versteuernde Summe ersichtlich wird.
Wenn du als Erbe oder Erbin allerdings die Steuerklasse I hast, die verstorbenen Person die Immobilie bis zu ihrem Ableben selbst bewohnt hat und du vorhast, diese Immobilie für die nächsten 10 Jahre ebenfalls selbst zu nutzen, so fallen bei Vererbung von Immobilien gar keine Steuern für dich an.
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