Alles wieder auf Anfang: Vier Wochen lang konnte die Ampel-Koalition auf die erzielte Haushalts-Einigung für 2025 vertrauen und Zusammenhalt zeigen. Ein wissenschaftliches Gutachten zweifelt jetzt jedoch die Verfassungsmäßigkeit des neuen Haushalts an. Damit ist das 17-Milliarden-Euro-Defizit erneut ein Problem. Die Koalition muss nun Lösungen finden, um diese Lücke zu schließen.
Renten-Kürzungen: Christian Linder möchte im „konsumtiven Bereich“ sparen
Die Koalitionsspitzen müssen sich erneut beraten, und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat klar benannt, wo seiner Meinung nach gespart werden muss. Er fordert Kürzungen im „konsumtiven Bereich“, insbesondere bei Sozialleistungen wie dem Bürgergeld und der Rente. Aber wo können bei der Rente noch Einsparungen vorgenommen werden?
Hinweis: Weder die Höhe der Renten noch des Bürgergeldes kann von der Bundesregierung gekürzt werden. Beide Leistungen sind verfassungsrechtlich geschützt und ihre Höhe wird durch bestimmte Parameter wie die Inflationsrate, das Existenzminimum und die Lohnentwicklung bestimmt, nicht durch die Regierung.
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Renten-Kürzungen: Stehen die Rente mit 63 und die Mütterrente vor dem Aus?
Die Regierung hat verschiedene Möglichkeiten, um die Ausgaben zu senken. Ein großer Teil des Haushalts fließt in die Rente, 2024 sind es 127,3 Milliarden Euro. Daher wird oft diskutiert, wie diese Ausgaben verringert werden können.
Im November 2023 äußerte sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm dazu. Sie meinte, dass Einsparungen bei den Renten möglich sind. Beispielsweise könnte man die Rente ab 63 oder die Mütterrente überdenken. Ökonom:innen fordern schon lange das Ende dieser beiden Rentenformen. Sie argumentieren, dass sie falsche Anreize setzen und viel Geld kosten.
FDP plädiert schon seit Längerem für ein Ende der Rente mit 63
Die FDP möchte besonders die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ vorantreiben. Offiziell wird sie als Rente für besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Tatsächlich ist es jedoch nicht mehr möglich, mit 63 in den Ruhestand zu gehen, da das Eintrittsalter für diese Rentenform schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben wird. Personen, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können dennoch früher in Rente gehen. Für alle anderen bleibt das reguläre Renteneintrittsalter derzeit bei 66 oder 67 Jahren.
Zum Jahresende 2022 bezogen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) etwa zwei Millionen Menschen die „Rente mit 63“. Jährlich kommen rund 200.000 Personen hinzu, was Kosten von etwa 3,5 Milliarden Euro pro Jahr verursacht. Diese Zahlen spiegeln jedoch nicht das tatsächliche Einsparpotenzial wider, falls diese Rentenregelung abgeschafft würde.
Das BMAS erklärt, dass es schwierig ist, die Kosten ohne die Regelung genau abzuschätzen, da unklar ist, wie sich das Rentenzugangsverhalten ohne diese Regelung verändert hätte. Eine Abschaffung dieser Rentenform würde daher nicht automatisch zu Einsparungen in Höhe von drei Milliarden Euro führen.