Insgesamt haben etwa 2,5 Millionen ältere Menschen Anspruch auf die sogenannte Grundrente: Dennoch wird sie derzeit nur an ca. 1,8 Millionen Menschen ausgezahlt. Ein Großteil geht also leer aus. In diesem Artikel verraten wir dir, warum so viele Menschen trotz geltender Ansprüche keine Grundrente erhalten und was du dagegen tun kannst.
Alles zur Grundrente:
Warum so viele Rentner keine Grundrente erhalten
Die Grundrente dient dazu, die Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung aufzustocken, wenn diese zu gering sein sollten. Anspruch auf Teile der Grundrente hast du bereits, wenn du 33 Jahre lang sozialversichert warst, deine Rente aber unterdurchschnittlich gering ausfällt. Dennoch müssen die Beiträge bei mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen, dürfen jedoch die 80 Prozent nicht überschreiten.
Viele Rentner:innen erfüllen zwar diese Voraussetzungen, erhalten aber dennoch keine Grundrente. Das liegt oft daran, dass zur Berechnung nicht nur die eigenen Einkünfte, sondern auch die des Partners oder der Partnerin herangezogen werden. Wenn ihr dann insgesamt zu viel verdient, erlischt damit der Anspruch auf Grundrente, den eine:r von euch vielleicht gehabt hätte.
Grundrente: Diese Einkünfte werden angerechnet
Sowohl die Rentenzahlungen als auch andere Einkünfte müssen herangezogen werden, wenn du wissen möchtest, ob du Anspruch auf die Grundrente hast. Dabei gelten für verheiratete und für unverheiratete Rentner:innen unterschiedliche Obergrenzen.
So wird unverheirateten Rentner:innen ein monatliches Einkommen von unter 1.375 Euro nicht angerechnet. In diesem Fall ist es möglich, den vollen Grundrentenzuschlag zu erhalten. Einkünfte zwischen 1.375 und 1.759 Euro werden zu 60 Prozent auf den Zuschlag angerechnet Übersteigen die Einkünfte aber diesen Betrag, so wird dieser Teil voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Bei Paaren verhält es sich anders
Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, gelten für dich andere Einkommensgrenzen, bei denen auch das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin berücksichtigt wird.
Ein gemeinsames monatliches Einkommen von 2.085 Euro bleibt unberücksichtigt. In diesem Fall hättest du also Anspruch auf den vollen Grundrentenzuschlag. Bei einem gemeinsamen Einkommen zwischen 2.085 und 2.639 Euro werden die Einkünfte zu 60 Prozent angerechnet. Sobald das Einkommen aber die 1.639 Euro überschreitet, wird es auch voll angerechnet.