Mal schnell mit dem Taxi und dem Hund zum Tierarzt, weil die Öffis mal wieder streiken oder der Weg zu Fuß einfach zu lang ist. Sollte doch kein Problem sein, oder? Doch was ist, wenn der/die Taxifahrer:in den Hund hinausschmeißen will? Wir haben uns angeschaut, was du wissen musst, wenn du Taxi mit deinem Hund fahren möchtest und welche Rechte dir hierbei zustehen.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Taxi mit Hund: Müssen Taxifahrer:innen die Hunde mitnehmen?
An sich haben Taxifahrer:innen eine Beförderungspflicht, die für jeden Fahrgast und seine oder ihre Sachen gilt. Doch wie sieht es aus, wenn man das Taxi mit dem Hund besteigen möchte und der/die Taxifahrer:in die Fellnase partout nicht mitnehmen möchte?
Laut der „BoKraft“ (Beföderungsordnung für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) erstreckt sich die Beförderungspflicht eben nicht nur auf den Fahrgast, sondern auch auf dessen Sachen. Da Hunde laut Strafrecht noch immer als Gegenstand gehandelt werden, muss der/die Taxifahrer:in diesen also auch mitnehmen. Weigert sich der/die Taxifahrer:in, muss die Person mit einem hohen Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro rechnen – und das auch, wenn ein „Beförderungszuschlag“ für den Vierbeiner verlangt wird.
In diesen Fällen darf der Hund nicht mit im Taxi fahren
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, in welchen der/die Taxifahrer:in die Mitnahme des Hundes verweigern darf. Dies passiert immer dann, wenn die Sicherheit des Hundes und auch der Fahrgäste nicht gewährleistet werden kann. Die Vierbeiner dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Kleine Fellnasen dürfen es sich im Fußraum bequem machen und größere Hunde dürfen, falls es sich bei dem Taxi um einen Kombi oder Großwagen handelt, im Kofferraum liegen.
Der Kofferraum darf für den Tiertransport allerdings nur genutzt werden, wenn das Taxi kein Stufenheck hat. Wenn dieses vorhanden ist, ist der Kofferraum abgetrennt – und darf aufgrund des Tierschutzes nicht für die Fellnase genutzt werden.
Zudem darf der/die Taxifahrer:in den Hund als Fahrgast ablehnen, wenn er gegen den Vierbeiner allergisch ist oder große Angst vor ihm hat. Diese Dinge können sich schnell auf die Konzentration und damit auf die Sicherheit der Fahrgäste auswirken.
Taxi mit Hund: Das kannst du als Hundehalter:in tun
Wie du siehst, gibt es einige Ausnahmen, welche besagen, dass der/die Taxifahrer:in deinen Hund nicht mitnehmen muss. Doch was kannst du als Hundehalter:in tun, wenn du planst, ein Taxi mit einem Hund zu besteigen oder wenn du dich unrecht behandelt fühlst? Wir haben ein paar Tipps für dich:
- Notiere dir Datum, Uhrzeit, Nummernschild oder die Konzessionsnummer des Taxis, wenn deine Fellnase zu Unrecht nicht im Taxi befördert worden ist. Mit diesen Angaben gehst du anschließend zum örtlichen Straßenverkehrsamt und kannst eine Beschwerde einreichen.
- Weise bei deiner Taxi-Bestellung direkt auf deinen vierbeinigen Kumpel hin, damit die Zentrale speziell ausgestattete Taxis und Fahrer:innen ohne Allergien und Angst für dich bereitstellen kann.
- Reinige deiner Fellnase vor der Fahrt mit dem Taxi, damit du nicht aufgrund einer Verschmutzung des Fahrzeugs zur Kasse gebeten werden kannst.
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