Eine Reise mit Hund ist ein riesiges Abenteuer – für die Menschen und auch für das Tier. Bevor man mit dem Vierbeiner in ein anderes Land reist, musst du allerdings einige Dinge vorbereiten. Denn: Ohne eine bestimmte Impfung darf dein Hund gar nicht erst ins Ausland reisen. Wir wissen, welche Einreisevoraussetzungen dein felliger Reisebegleiter erfüllen muss.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
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Impfung, die dein Hund im Ausland braucht: Ohne diese darf er nicht einreisen
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, wenn du mit deinem Hund ins Ausland reisen willst, ist eine bestimmte Impfung, die ein Muss ist: die Tollwutimpfung. Diese muss im Heimtierpass eingetragen und vor allem gültig sein. Die Dauer der Gültigkeit sollte korrekt im Heimtierpass eingetragen werden. Ganz wichtig zu wissen: Die Erstimpfung gilt als gültig erst 21 Tage nach dem Piks.
Wenn du mit einem kleinen Welpen ins Ausland reisen möchtest, solltest du im Hinterkopf behalten, dass Tollwutimpfungen erst ab 12 Wochen erlaubt sind. Der immunologische Schutz und damit die Einreise in die meisten EU-Länder sind somit erst ab der 15. Lebenswoche möglich.
Einreisebestimmung für Hunde: Diese 2 Dinge sind außerdem nötig
Neben der Tollwutimpfung musst du noch andere Dinge vorweisen, wenn du deinen Hund mit ins Ausland nehmen möchtest. Welche dies sind, erklären wir dir im Folgenden genauer und detaillierter.
1. EU-Heimtierpass
Der blaue EU-Heimtierpass darf nur von dazu ermächtigten Tierärzt:innen ausgestellt werden. Vor dem Eintrag von notwendigen Angaben und Impfungen muss das Tier vorschriftsmäßig gechippt und eindeutig seinem Tierpass zugeordnet werden. Der EU-Heimtierpass ist somit der Identitätsnachweis und die Impfbescheinigung für deine Fellnase.
Zu den Bestandteilen des EU-Heimtierpasses gehören laut Fressnapf:
- Angaben zum/r Tierhalter:in, die vom Tierarzt oder der Tierärztin eingetragen werden und von den Tierhalter:innen signiert werden
- Foto vom Haustier
- Impfungen und Auffrischungsimpfungen mit offizieller Kennzeichnung (Aufkleber) und Gültigkeitsdauer
- Art des Mikrochips, Mikrochipnummer und Barcode
- Angabe zur Tätowierungsstelle (falls vor Juli 2011 tätowiert)
- Angaben zur Kennzeichnung des Hundes vom Tierarzt/der Tierärztin (zwingend laminiert)
- Handschriftliche Eintragungen des Tierarztes/der Tierärztin signiert und gestempelt
- Namen und Kontaktinformationen von ausstellendem/r Tierärzt:in (Seite IV des Heimtierpasses)
2. Mikrochip
Laut der EU-Verordnung 576/2013 müssen Hunde zur eindeutigen Identifikation zwingend elektronisch gekennzeichnet sein. Dafür bekommt der Vierbeiner an seiner linken Halsseite unter der Haut einen Mikrochip implantiert. Dieser sollte nach Möglichkeit der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen. Bei einer anderen ISO-Norm muss der/die Hundehalter:in ein entsprechendes Lesegerät selbst zur Verfügung stellen.
Wenn der Mikrochip nicht gelesen werden kann, wird dir die Einreise mit deinem Hund verweigert! Stelle also neben der Verfügbarkeit der Tollwutimpfung und dem EU-Heimtierausweis auch sicher, dass dein Hund gechippt ist und dass dieser auch gelesen werden kann.
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