Personen, die Bürgergeld beziehen, sind verpflichtet, bestimmten Vorgaben der Jobcenter nachzukommen. Das Missachten dieser Verpflichtungen kann dabei zu Sanktionen führen. Arbeitsminister Hubertus Heil plant, nun diese ab Januar 2025 deutlich zu verschärfen. Doch nicht nur das. Er plant zudem einige Maßnahmen, um Bürgergeld-Empfämger:innen schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Welche strengen Regeln ab Januar 2025 gelten sollen, erfährst du hier.
Schärfere Regeln beim Bürgergeld: Das soll 2025 gelten
Bürgergeld-Empfänger:innen, die sich weigern, einen Job anzunehmen, müssen sich ab nächstem Jahr wohl auf härtere Sanktionen einstellen. Denn wie die Frankfurter Allgemeine (FAZ) berichtet, möchte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schärfere Regeln beim Bürgergeld einführen. Noch an diesem Mittwoch soll die Regierung über die Maßnahmen abstimmen.
Laut dem Gesetzesvorschlag, der der FAZ vorliegt, soll Empfänger:innen, die eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnen, das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Versäumt man einen Termin beim Jobcenter, soll die Unterstützung für einen Monat ebenfalls um 30 Prozent gekürzt werden. Die mildere Sanktion von 10 Prozent fällt weg, stattdessen soll bereits beim ersten Verstoß eine spürbare Kürzung erfolgen.
Darüber hinaus sollen Bürgergeld-Empfänger:innen dazu verpflichtet werden, Jobs anzunehmen, bei denen die tägliche Pendelzeit bis zu drei Stunden beträgt. Bei Arbeitszeiten von weniger als sechs Stunden gelten 2,5 Stunden für Hin- und Rückfahrt als zumutbar. Ausnahmen bestehen für Personen, die Angehörige pflegen oder kleine Kinder betreuen.
Bürgergeld-Kürzungen bei Schwarzarbeit
Auch bei Schwarzarbeit soll es ab Januar 2025 strengere Konsequenzen geben. Das heißt: Wer unerlaubt arbeitet und dabei erwischt wird, muss eine Strafe wegen Sozialbetrugs zahlen. Zusätzlich wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.
Vermögensregelungen sollen verschärft werden
Beim Vermögen ist eine Rückkehr zu den alten Plänen geplant. Empfänger:innen von Sozialleistungen dürfen ihr angespartes Vermögen nur noch sechs Monate behalten. Bisher war es möglich, das Ersparte ein Jahr lang zu behalten. Nach Ablauf der sechs Monate muss alles über 40.000 Euro verbraucht werden, bevor Bürgergeld-Leistungen gewährt werden.
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Heil plant Einführung einer Motivationsprämie
Hubertus Heil plant zudem die Einführung einer ganz neuen Maßnahme. So soll es ab 2025 eine sogenannte Motivationsprämie für Bürgergeld-Empfänger:innen geben. Konkret bedeutet dies: Wer ein Jahr lang in seinem neuen Job bleibt, erhält vom Staat eine Prämie von 1000 Euro. Allerdings zählt ein Minijob nicht dazu.
Um die Prämie zu erhalten, muss man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, die einen vollständig aus dem Bürgergeld herausführt. Damit soll das Risiko einer raschen Rückkehr zum Bürgergeld verringert werden.