Wenn du krank im Urlaub bist, kannst du dir deine Urlaubstage zurückholen. Die Voraussetzung: Du musst dich vom ersten Tag an krankschreiben lassen und deinen Arbeitgeber sofort informieren. Da stellt sich die Frage: Ist eine Krankschreibung von einem ausländischen Arzt in Deutschland überhaupt gültig?
Hier erfährst du, wie du im Fall einer Krankheit im Urlaub richtig vorgehst und welche Schritte nötig sind, damit deine Krankschreibung anerkannt wird.
Lesetipp: Krank im Urlaub: So holst du deine Urlaubstage zurück
Der Arztbesuch: Was du beachten musst
Wirst du krank im Urlaub, führt kein Weg an einem Arztbesuch vorbei – und zwar ab dem ersten Tag der Krankheit. Nur so kannst du belegen, an welchen Tagen du tatsächlich arbeitsunfähig warst und dir diese Urlaubstage später wieder gutschreiben lassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem ausländischen Arzt hat grundsätzlich denselben Wert wie ein Attest von einem deutschen Arzt.
Wichtig ist, dass das Dokument alle erforderlichen Angaben enthält. So muss zum Beispiel explizit vermerkt sein, dass du wirklich arbeitsunfähig bist und nicht nur leicht krank. Außerdem muss die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben sein. Für die Krankenkasse-Bescheinigung muss außerdem die Diagnose vermerkt sein.
Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Wenn du krank im Urlaub wirst, musst du deinen Arbeitgeber sofort über deine Situation informieren. Es reicht nicht, einfach bis zur Rückkehr zu warten – du bist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden. Das kann telefonisch, per E-Mail oder sogar per SMS passieren.
Dein Arbeitgeber trägt übrigens die Kosten für die Mitteilung, falls dabei Gebühren anfallen. Damit du alle Pflichten erfüllst, solltest du sicherstellen, dass er nicht nur über deine Krankheit, sondern auch über deine genaue Aufenthaltsadresse informiert ist. Besonders wichtig wird dies, wenn du dich in einem Land aufhältst, das von den üblichen Bürozeiten deines Unternehmens abweicht.
Der richtige Umgang mit der Krankenkasse
Nicht nur dein Arbeitgeber, auch deine Krankenkasse muss über deine Krankheit informiert werden, wenn du gesetzlich versichert bist. Im Gegensatz zu einer Erkrankung im Inland, bei der der Arzt die Krankenkasse selbst benachrichtigt, bist du im Ausland dafür verantwortlich.
Du musst die Krankenkasse also selbst unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer informieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die von Ärzten in Deutschland direkt an die Krankenkasse übermittelt wird, ist im Ausland nicht verfügbar.
Was tun, wenn die Krankheit länger dauert?
Falls die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, als ursprünglich von deinem Arzt im Ausland bescheinigt, musst du deinem Arbeitgeber eine erneute ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auch deine Krankenkasse muss über die Verlängerung der Krankheit informiert werden. Achte darauf, dass du diese Mitteilungen fristgerecht machst, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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