Good News für alle Haustier-Besitzer:innen, die aufgrund ihres Jobs nicht so viel Zeit für ihre felligen Mitbewohner haben: Immer mehr Unternehmen bieten etwas, was sich „Pawternity Leave“ nennt, abgeleitet vom Begriff „Paternity Leave“, was in Deutsch für den Vaterschaftsurlaub steht. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren, um ihren Mitarbeiter:innen mehr Zeit mit ihrem Haustier zu ermöglichen. Die große Frage, die sich nun stellt: Gibt es sowas auch in Deutschland?
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Sonderurlaub für Haustiere: Das steckt hinter dem „Pawternity Leave“
Hinter dem Begriff „Pawternity Leave“ steckt eine Art bezahlter oder aber auch unbezahlter Sonderurlaub für Mitarbeiter:innen eines Unternehmens, die gerade ein Haustier bekommen oder ein krankes Tier zu Hause haben. Das Ziel: Haustierbesitzer:innen sollen mehr Zeit haben, eine Bindung mit ihrer Fellnase aufzubauen und um dieses in den Alltag zu integrieren.
Mitarbeiter:innenvergünstigungen wurden schon immer dazu genutzt, ein attraktives Angebot für die Arbeitnehmenden zu schaffen, um diese zu halten und anzuziehen. Der Sonderurlaub für Haustiere hat sich bisher nicht so häufig durchgesetzt – allerdings setzen immer mehr Arbeitgeber auf diese zusätzliche Vergünstigung.
Sonderurlaub für Haustiere: Wie sieht das in Deutschland aus?
Die Information rund um den „Pawternity Leave“ haben wir von einer englischsprachigen Instagram-Seite bekommen, was naheliegt, dass nur Unternehmen aus dem englischsprachigen Raum diesen Sonderurlaub bisher anbieten. So gibt die Website Finanzen100.de an, dass ganze fünf Prozent der Firmen aus Großbritannien dieses attraktive Angebot haben. Doch wie sieht das in Deutschland aus?
An sich gibt es keinen gesetzlich geregelten Sonderurlaub, um Zeit mit dem (neuen) oder kranken Haustier zu verbringen. Trotzdem hast du als Arbeitnehmer:in bestimmte Rechte, die vielleicht greifen, wenn es um deine Fellnase geht:
- Vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Manche Unternehmen oder Tarifverträge könnten Regelungen enthalten, welchen es Arbeitnehmer:innen ermöglichen, Sonderurlaub oder eine Freistellung für außergewöhnliche Anlässe zu nehmen – wie zum Beispiel für die Pflege eines kranken Haustieres oder für den Einzug von diesem.
- Unbezahlter Urlaub: Du könntest versuchen, einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, diesen zu genehmigen.
- Sonderurlaub aus Kulanz: In eher seltenen Fällen zeigen sich Arbeitgeber auch kulant und gewähren ihren Mitarbeitenden Sonderurlaub. Dies ist vor allem möglich, wenn der/die Arbeitnehmende gut argumentiert, warum die Betreuung des Haustiers gerade jetzt besonders wichtig ist.
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5 Unternehmen, die „Pawternity Leave“ anbieten
Auch wenn es gesetzlich keinen Sonderurlaub für die Vierbeiner in Deutschland gibt, wollen wir dir trotzdem fünf englischsprachige Unternehmen vorstellen, die sich den tierischen Urlaub auf die Fahne schreiben und ihren Mitarbeitenden als Vergünstigung anbieten:
- Brewdog: Die schottische Brauerei hat sich das Ziel gesetzt, „die beste Firma für Hunde aller Zeiten“ zu sein – und bietet deshalb für frisch gebackene Hundeeltern eine ganze Woche bezahlten Urlaub. Und das Beste: Die Regelung gilt weltweit in allen Außenstellen – und seit 2016 gibt es diese auch in Berlin!
- Mparticle: Der Datenverarbeiter aus New York gibt seinen Angestellten ganze zwei Wochen bezahlten Sonderurlaub, wenn sie einen Rettungshund aufnehmen. „Es gibt bei uns Mutter- und Vaterschaftsurlaub und wir sehen ein Tier nur als ein weiteres Familienmitglied an. Das ist für uns nicht weniger wert, nur weil es nicht menschlich ist“, so Personalerin Laurel Peppino gegenüber der New York Times.
- Bitsol Solutions: Die IT-Firma aus Manchester gibt frisch gebackenen Haustiereltern eine ganze Woche frei – und dieser Sonderurlaub begrenzt sich nicht nur auf Hunde, sondern gilt für jedes neue Haustier (außer für Fische).