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Nebenberuflich selbstständig machen: Was du beachten solltest

Du möchtest dich nebenberuflich selbstständig machen? Dann lies hier, was du dabei unbedingt beachten solltest.

Frau selbstständig
© IMAGO/Westend61

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Sich neben dem Hauptjob noch etwas Geld dazuverdienen ist grundsätzlich nicht verboten. Auch, wer sich dazu entscheidet, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, kann das in den meisten Fällen tun. Allerdings musst du dabei dennoch einiges beachten, damit es nicht zu Komplikationen mit deinem Hauptjob kommt. Welche Dinge du beachten musst, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, verraten wir dir in diesem Artikel.

Nebenberuflich selbstständig machen: 3 Dinge, die du beachten solltest

Eine Selbstständigkeit neben dem Hauptjob ist möglich, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber:innen ihren Angestellten die nebenberufliche Selbstständigkeit jedoch nicht verbieten. Nichtsdestotrotz gibt es einige andere Dinge, du dabei beachten solltest. Einige davon zeigen wir dir im Folgenden.

1. Ein Gewerbe anmelden

Zunächst solltest du herausfinden, um welche Art der Selbstständigkeit es sich handelt. Grundsätzlich unterscheidet man dabei nämlich zwei Gruppen, für die teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen gelten. Zum einen gibt es die Gewerbetreibenden. Das sind Selbstständige, die mit Waren handeln. Diese müssen dann ein Gewerbe anmelden und zudem auch Gewerbesteuer zahlen.

Zum anderen gibt es noch die Freiberufler:innen. Bei dieser Gruppe findet kein Warenaustausch statt, weshalb sie auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Zu den Freiberufler:innen zählen unter anderem selbstständige Ärzte und Ärztinnen, Architekt:innen, Journalist:innen oder Berater:innen.

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2. Dem Arbeitgeber Bescheid geben

Gesetzlich bist du nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Es kann jedoch sein, dass in deinem Arbeitsvertrag etwas anderes steht. In diesem Fall musst du natürlich rechtzeitig auf deine:n Arbeitgeber:in zukommen.

Grundsätzlich ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit aber nichts, was du verheimlichen musst. Oft kann es anfangs sogar helfen, wenn deine Kollegen und Kolleginnen über dein Business Bescheid wissen.

Frau Kunst Gewerbe
Es gibt verschiedenen Arten der Selbstständigkeit. Als Künstler:in musst du in den meisten Fällen ein Gewerbe anmelden. Foto: IMAGO/Westend61

3. Versicherungen und Behörden informieren

Wenn du deine Selbstständigkeit angemeldet hast, musst du zudem einige Versicherungen und Behörden informieren. Das gilt zumindest, wenn die Selbstständigkeit irgendwann überwiegt, sodass der jetzige Hauptjob quasi zum Nebenjob wird. In diesem Fall müsstest du dich nämlich selbst krankenversichern. Auch die Pflege- und Rentenversicherung solltest du in diesem Fall informieren.

Fazit: Als Selbstständiger gibt es einiges zu beachten

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, musst du einiges beachten. Daher kann es hilfreich an, sich bereits von Beginn an beraten zu lassen und ein paar Menschen mit ins Boot zu holen, die sich bereits selbstständig gemacht haben. Wenn du die oben genannten Dinge beachtest, sollte jedoch nicht mehr so viel schiefgehen.