Coaching ist mittlerweile in vielen beruflichen Kontexten kaum noch wegzudenken – ob als Karrierecoaching, Führungskräfteentwicklung oder zur persönlichen Weiterentwicklung im Job. Doch eine zentrale Frage stellt sich für viele: Kann man Coaching eigentlich von der Steuer absetzen? Was anerkannt wird – und was nicht, erklären wir dir im Folgenden.
Coaching von der Steuer absetzen: Ist das möglich?
Wer an einem Coaching teilgenommen hat, fragt sich, ob man die Kosten bei der Steuererklärung angeben kann. Die Antwort auf diese Frage kann nicht pauschal mit einem klaren „ja“ beantwortet werden. Denn entscheidend ist, zu welchem Zweck das Coaching stattgefunden hat und ob ein beruflicher Zusammenhang eindeutig nachgewiesen werden kann, wie ihre-vorsorge.de berichtet. Wenn das Coaching der Verbesserung deiner beruflichen Fähigkeiten dient, kann es in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Beispiele dafür wären:
- Führungskräftetraining für Manager:innen
- Bewerbungstrainings zur Vorbereitung auf einen Jobwechsel
- Kommunikationstrainings zur Verbesserung der Teamarbeit
- Coaching für Konfliktlösung im Unternehmen
- Vorbereitung auf neue berufliche Aufgaben oder Positionen
Wichtig: Du musst den beruflichen Zusammenhang plausibel belegen können – z. B. mit einer Bescheinigung Deines Arbeitgebers, dem Coaching-Vertrag oder einer Rechnung mit konkreter Themenbeschreibung, wie T-Online berichtet.
Nicht absetzbar: Private Lebensberatung
Coachings, die vor allem auf die persönliche Entwicklung, Selbstfindung oder private Herausforderungen abzielen, gelten als privat veranlasst – und sind steuerlich nicht absetzbar, wie ihre-vorsorge.de berichtet. Hierzu gehören unteranderem:
- Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug
- Lebenscoaching
- Stressbewältigung ohne Arbeitsplatzbezug
- Paar- oder Familienberatung
- Coaching zur Sinnfindung oder für spirituelle Fragen
Selbst wenn solche Coachings am Rande auch berufliche Themen streifen, fehlt oft der konkrete Bezug zur beruflichen Tätigkeit – was für das Finanzamt ausschlaggebend ist.
Coaching von der Steuer absetzen: Das gilt für Selbstständige und Unternehmer:innen
Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen können Coachingkosten als Betriebsausgaben geltend machen – vorausgesetzt, das Coaching hängt mit dem eigenen Unternehmen oder der beruflichen Tätigkeit zusammen. Beispiele dafür sind:
- Coaching zur Unternehmensführung
- Marketing- oder Vertriebscoaching
- Führungskräfteentwicklung für das eigene Team
- Persönlichkeitsentwicklung im unternehmerischen Kontext
Tipp: Auch hier gilt: Dokumentation ist alles. Eine kurze Beschreibung des Zwecks, Rechnungen und ggf. Korrespondenz mit dem Coach beziehungsweise der Coaching helfen, die Anerkennung durch das Finanzamt zu sichern.
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