Der Urlaub ist vorbei, der Koffer verstaut – dann landet plötzlich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ob Parkverstoß, nicht bezahlte Maut oder Umweltzone: Viele Reisende sind sich unsicher, ob sie zahlen müssen – und wie viel. In diesem Artikel erfährst du, wann Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland ernst werden – und wann du dich wehren kannst.
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Was bedeutet „ausländisches Bußgeld“?
Verkehrsverstöße im Ausland führen oft zu zwei unterschiedlichen Arten von Forderungen:
- Amtliche Bußgelder, ausgestellt von Behörden (z. B. für zu schnelles Fahren, Parkverstöße, Einfahrt in ZTL-Zonen).
- Vertragsstrafen von privaten Anbietern wie Parkplatzbetreibern oder Mautgesellschaften.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland weist darauf hin, dass Vertragsstrafen zivilrechtlich sind und nicht automatisch über deutsche Behörden vollstreckt werden können. Bei amtlichen Bußgeldern jedoch gilt: Wird der Bescheid rechtskräftig und beträgt er inklusive Gebühren mindestens 70 Euro, kann er über das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden.
Bei Bußgeldern aus dem Ausland sparen, so geht’s
In vielen Ländern lohnt es sich, schnell zu reagieren: Wer sein Bußgeld zügig bezahlt, kann kräftig sparen. In Spanien gibt es bei einer Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung einen Rabatt von 50 Prozent, in Italien immerhin 30 Prozent, wenn du innerhalb von fünf Tagen überweist. Wartest du hingegen zu lange, kann es teuer werden – ab dem 61. Tag steigen die Forderungen in Italien deutlich an, wie acv.de schreibt.
Verpasst du die Frist, musst du in der Regel den vollen Betrag begleichen – und oft kommen noch zusätzliche Verwaltungs- oder Mahnkosten obendrauf.
Zusatzkosten & Mietwagenfallen – darauf kommt es an
Wenn du einen Mietwagen benutzt, dann ist die häufige Zusatzgebühr ein Problem. Viele Vermieter tragen Daten an Behörden weiter oder verlangen Bearbeitungsgebühren, wenn ein Strafzettel oder Bußgeldbescheid an dich weitergeleitet werden muss. Laut EVZ sind solche Zusatzgebühren oft nicht zulässig, auch wenn sie in den AGB stehen.
Ein weiterer Kostenfaktor: Bußgelder aus dem Ausland sind häufig höher als vergleichbare Verstöße in Deutschland – besonders bei Maut, Umweltzonen, falsch geparkten Autos oder privaten Parkflächen, so ruv.de.
Vollstreckung in Deutschland – wann wird’s ernst?
Seit dem EU-Rahmenbeschluss über Geldsanktionen (2005/214/JI) und dessen Umsetzung in deutsches Recht durch das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), können amtliche Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden – wenn sie mindestens 70 Euro inklusive Gebühren betragen.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist zuständig für diese Vollstreckungsanfragen. Das heißt: Behörden aus anderen EU-Ländern müssen einen rechtskräftigen Bescheid liefern und formale Anforderungen erfüllen, damit die Vollstreckung möglich ist.
Nicht vergessen: Auch wenn das Bußgeld nicht in Deutschland vollstreckt werden kann, kann das Ignorieren teure Konsequenzen haben – etwa Mahnungen, Inkassoverfahren oder Probleme bei einer Wiedereinreise.
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Bußgeld aus dem Ausland: So gehst du richtig vor
- Bescheid prüfen: Warst du zur angegebenen Zeit am Ort des Verstoßes? Stimmen Ort, Zeit und Fahrzeugdaten?
- Amt der Behörde ermitteln: Gehört der Bescheid zu einer offiziellen Behörde? Steht ein Behördenname/Logo drauf?
- Reaktionszeit beachten: Ignorieren kostet – zusätzliche Gebühren und Inkasso sind möglich.
- Bearbeitungsgebühren hinterfragen: Besonders bei Mietwagen sind extra Gebühren oft überzogen oder nicht rechtlich haltbar.
- Vollstreckung ab 70 Euro im Blick behalten: Bei amtlichen Bescheiden in der EU kann’s ernst werden.
- EVZ Deutschland kontaktieren: Das Europäische Verbraucherzentrum berät kostenlos bei Unsicherheiten!
Dann musst du den Bußgeldbescheid nicht zahlen
1. Zweifel an der Echtheit des Bescheids
- Wenn du nachweisen kannst, dass du weder am Ort noch zur angegebenen Zeit gefahren bist.
- Wenn der Bescheid nicht von einer offiziellen Behörde stammt oder gefälscht wirkt.
2. Formale Fehler
- Fehlende oder unleserliche Angaben zu Fahrzeug, Fahrer*in, Datum oder Tatort.
- Der Bescheid enthält keine hinreichenden Informationen über das zuständige Vollstreckungsorgan.
3. Private Vertragsstrafen ohne Vollstreckung in Deutschland
- Viele private Park- oder Mautbetreiber verschicken Zahlungsaufforderungen. Diese Unternehmen können ihre Forderung nur zivilrechtlich geltend machen – nicht über das Bundesamt für Justiz.
- Solche „Vertragsstrafen“ kannst du prüfen lassen; oft sind Zusatzgebühren überzogen.
4. Bußgeldbescheid unter der EU-Grenze
- Amtliche EU-Bußgelder unter 70 Euro inklusive Gebühren werden in Deutschland in der Regel nicht vollstreckt.
5. Verjährung
- Wenn der Bescheid aus einem EU-Land nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wird (variiert je nach Land), bist du nicht verpflichtet zu zahlen.

