Wenn du kürzlich einen Strafzettel oder eine Zahlungsaufforderung für’s falsch Parken bekommen hast, fragst du dich vielleicht: „Muss ich das wirklich zahlen?“ Laut dem ADAC heißt es – nicht immer. Es gibt Situationen, in denen du eine solche Forderung getrost ignorieren kannst. Hier erfährst du, worauf’s ankommt.
Strafzettel ignorieren: In diesem Fall erlaubt
- Der Fall dreht sich um das Unternehmen Parkcontrol24 Limited, das seinen Sitz in London hat, jedoch über eine Adresse in München agiert, wie CHIP berichtet.
- Parkcontrol24 nutzt Kamerasysteme und QR-Codes, über die Parkplätze überwacht werden. Wenn du gegen die Bedingungen verstößt (z. B. Zeit überschreiten, keine Parkscheibe, etc.), flattert später eine Vertragsstrafe ins Haus – manchmal über 100 €.
- Besonders problematisch: In manchen Fällen verlangt das Unternehmen Kosten für Besitzstörungen auf Grundstücken, die gar nicht unter seiner Verwaltung stehen. Das ist laut ADAC unzulässig.
In diesen Fällen musst du die Strafe nicht zahlen
Der ADAC nennt mehrere Gründe, aus denen du die Strafe nicht zahlen musst:
Fehlende Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister: Parkcontrol24 war laut ADAC nicht in diesem Register eingetragen, obwohl das für das Einfordern solcher Forderungen nötig ist. Wer “fremde Forderungen geltend macht, bedarf dafür einer Erlaubnis” und muss im Register sein. Fehlt diese Eintragung, sind Forderungen unzulässig.
Übertriebene Vertragsstrafen: Wenn für einen einzelnen Parkvorgang eine sehr hohe Strafe plus Zusatzkosten verlangt werden, kann das unverhältnismäßig sein. Der ADAC sieht insbesondere Mehrfach-Vertragsstrafen (z. B. mehrere Strafzettel für denselben Vorfall) kritisch.
Forderungen auf Grundstücken, für die kein Nachweis der Zuständigkeit vorliegt: Wenn das Überwachungsunternehmen das Grundstück nicht besitzt, verwaltet oder vertraglich damit beauftragt ist, darf es dafür keine Strafgebühren verlangen.
Wann darfst du den Strafzettel nicht ignorieren?
Damit du dich nicht auf falsche Annahmen verlässt, hier die Fälle, in denen man lieber zahlt oder zumindest reagieren sollte:
- Bußgeldbescheide aus dem Ausland – diese darfst du nicht ignorieren. Der ADAC warnt: Viele EU-Länder übergeben solche Bescheide an deutsche Behörden, und ab einer bestimmten Summe (z. B. 70 € inklusive Verwaltungsgebühren) können auch hierzulande Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen.
- Wenn die Forderung von einer öffentlichen Behörde kommt – z. B. Ordnungsamt, Polizei. Diese haben offizielle Befugnisse, und ihre Strafzettel müssen ernst genommen werden.
- Wenn die Bedingungen klar sind – z. B. gut sichtbare Schilder, verständliche Vertragsbedingungen, faire Höhe der Strafgebühren. Wenn alles rechtmäßig ist, besteht Zahlungspflicht.
- Wenn Fristen gesetzt wurden – manchmal drohen offiziell Mahngebühren oder Inkasso, wenn du nicht reagierst. Auch in privaten Fällen kann das teuer werden.
Private Parkplätze: Vertragsstrafe vs. Behördliche Strafe
Auf öffentlichen Straßen und Flächen, die unter kommunaler Verfügung stehen, verhängen Ordnungsbehörden Strafen. Diese sind Teil der Straßenverkehrsordnung und nicht verhandelbar.
Auf privaten Grundstücken (z. B. Parkplätze von Supermärkten), ist das Ganze oft eine Vertragsstrafe. Du trittst durch das Parken in gewisser Weise in einen Vertrag ein – wenn die Bedingungen klar sind, wie der ADAC betont. Andernfalls können private Knöllchen unwirksam sein.
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Was solltest du tun, wenn du so einen Strafzettel bekommst?
- Prüfe, wer der Fordernde ist: Ist es ein privates Unternehmen wie Parkcontrol24 oder „Fair parken“ etc., oder eine Behörde?
- Untersuche, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Gibt es ein deutlich sichtbares Schild mit Parkordnung oder AGB? Steht du auf dem Grundstück, das verwaltet wird von dem Unternehmen, das bezahlt werden soll? Ist der Betrag angemessen?
- Schriftlich widersprechen: Wenn du glaubst, die Forderung sei unzulässig, schreibe einen Widerspruch und erkläre, warum du nicht zahlen wirst.
- Lass dich beraten: Der ADAC bietet Beratung – insbesondere wenn es rechtlich schwierig wird. Auch Verbraucherzentralen können helfen.
- Es gibt also Strafzettel, die du ohne Bedenken ignorieren kannst, vor allem wenn eine private Firma eine unzulässige Vertragsstrafe erhebt, oder wenn fehlende Rechtmäßigkeit (z. B. keine Berechtigung, keine klare Beschilderung) vorliegt. Aber Achtung: Nicht alle Knöllchen sind so „harmlos“. Prüfe genau, wie und von wem die Forderung kommt – und ob alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.

