Weniger Arbeitszeit bedeutet zwar auch mehr Freizeit, allerdings geht eine Kürzung der Arbeitszeit auch mit einem geringeren Gehalt einher. Doch darf der Chef oder die Chefin das Gehalt seiner oder ihrer Angestellten einfach so kürzen? In diesem Artikel verraten wir dir, was möglich und was nicht erlaubt ist.
Alles zu den „Arbeitszeitkürzungen durch den Chef“:
Sind Arbeitszeitkürzungen erlaubt?
Weniger Arbeit bei gleichbleibendem Gehalt wäre zwar wünschenswert, allerdings ist das in der Realität kaum der Fall. In der Regel bedeutet eine geringere Arbeitszeit auch einen geringeren Lohn am Ende des Monats. Nicht alle Arbeitnehmer*innen können sich das erlauben und bei vielen ist es auch gar nicht gewünscht.
- Noch mehr zum Thema Geld findest du hier:
- Geld gefunden? Bei dieser Summe machst du dich strafbar
- Steuererklärung: Wo das Finanzamt in diesem Jahr besonders genau hinschaut
- Notgroschen: So viel Geld solltest du für Notfälle angespart haben
- Rentenerhöhung 2023: So viel mehr Geld bekommen Rentner ab Juli
Glücklicherweise darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Arbeitszeiten nicht einfach ohne das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmer*innen ändern. Schließlich wird die Arbeitszeit ja vertraglich festgehalten.
Mit einer Änderungskündigung lässt sich die Arbeitszeit ändern
Dennoch können Arbeitgeber*innen eine sogenannte Änderungskündigung bewirken. Dabei kann das Unternehmen einen neuen Arbeitsvertrag aufsetzen, der Änderungen enthält. Als Arbeitnehmer*in kannst du dann entscheiden, ob du diesen wieder unterschreibst und somit das Arbeitsverhältnis fortsetzt oder ob du ihn nicht unterschriebst. In diesem Fall willigst du aber ein, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird.

Wichtig dabei ist jedoch, dass die Änderungen im Arbeitsvertrag nicht völlig grundlos vorgenommen werden und sie nicht unverhältnismäßig sind. Sinkt der Arbeitsaufwand, weil das Unternehmen beispielsweise weniger Aufträge hat als zuvor, kann das ein Grund sein, die Arbeitszeit und somit auch das Gehalt zu kürzen.
Fazit: Das kannst du als Arbeitnehmer tun
Sollte dir der neue Vertrag aber unverhältnismäßig vorkommen oder du siehst keinen Grund, warum ausgerechnet deine Arbeitszeit plötzlich gekürzt wird, hast du als Arbeitnehmer*in die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Wird dem Unternehmen im Rahmen dieser Klage nachgewiesen, dass die Änderung der Arbeitszeit unzulässig ist, bleibt das bisherige Arbeitsverhältnis bestehen. Du arbeitest dann wieder zu den gleichen Zeiten und zum gleichen Lohn wie zuvor.

