Viele Verbraucher*innen wissen gar nicht, dass ihnen unter Umständen Rückzahlungen von ihren Versicherungen zustehen. Ob bei Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen – oft werden Abzüge vorgenommen, die rechtlich nicht korrekt sind. Diese unzulässigen Abzüge können Kund*innen mehrere tausend Euro kosten, wenn sie ihre Ansprüche nicht prüfen.
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Rückzahlungen von Versicherung: Wann Kund*innen Geld zurückfordern können
Aktuell sorgt der Fall der Debeka Lebensversicherung für Aufsehen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die verwendete Stornoklausel bei privaten Rentenversicherungen unzulässig sei. Kund*innen, die ihre Verträge vorzeitig gekündigt haben, können nun auf Rückzahlungen in beträchtlicher Höhe hoffen, wie die Verbraucherzentrale berichtet.
Die Richter*innen stellten fest, dass die Klausel nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit entspräche. Versicherte mussten unklare und variierende Zinssätze selbst errechnen – was die tatsächliche Höhe der Abzüge kaum nachvollziehbar machte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen diese Praxis geklagt und Recht bekommen. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof, während bereits erste Verjährungsfristen laufen.
Wer zwischen 2008 und 2022 eine betroffene Debeka-Police abgeschlossen und vorzeitig gekündigt hat, sollte die Vertragsunterlagen jetzt prüfen lassen. Ansprüche verjähren nach drei Jahren – für 2022 gekündigte Verträge also bereits Ende 2025.
Tipp: Lass deine Unterlagen von Verbraucherzentralen oder Fachanwält*innen für Versicherungsrecht kostenlos oder gegen geringe Gebühr prüfen.
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Weitere Fälle, in denen Versicherte Geld zurückfordern können
Der Debeka-Fall ist kein Einzelfall. Auch in anderen Versicherungssparten haben Kund*innen die Möglichkeit, zu viel gezahltes Geld oder unrechtmäßige Abzüge zurückzubekommen.
1. Unrechtmäßige Abzüge bei Schadensregulierung
Viele Kfz-Versicherungen ziehen nach Unfällen den sogenannten „Neu-für-Alt“-Abzug von der Entschädigung ab. Doch das ist nicht immer erlaubt: Wenn der Abzug den oder die Versicherte*n unangemessen benachteiligt, muss die Versicherung den vollen Betrag zahlen.
2. Rückzahlungen in der privaten Krankenversicherung
Wer in einem Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat, kann Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben. Je nach Anbieter liegt diese bei bis zu sechs Monatsbeiträgen. Voraussetzung ist meist, dass Rechnungen nicht nachträglich eingereicht werden, wie finanztip.de schreibt.
3. Widerruf oder Kündigung von Lebensversicherungen
Viele Lebensversicherte wissen nicht, dass sie bei einem formalen Fehler in der Widerrufsbelehrung Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung der Beiträge haben können – auch Jahre nach Vertragsabschluss. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass bei fehlerhafter Belehrung der Vertrag rückabgewickelt werden muss, so haufe.de.
Du bist betroffen? So gehst du vor!
Sammle und prüfe alle Unterlagen – Policen, Kündigungen, Beitragsabrechnungen. Behalte die Fristen im Blick: Die Verjährung beträgt mehrheitlich 3 Jahre ab Vertragsende oder Kenntnis des Anspruchs.
Hole dir rechtlichen Beistand: Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwält*innen können prüfen, ob sich ein Einspruch oder eine Rückforderung lohnt. Bewahre alle Schreiben und Nachweise über Zahlungen auf – sie sind wichtig für die Beweissicherung.

