Karneval bzw. Fasching stehen vor der Tür, ein Fest, an dem sich viele von uns verkleiden und mit Freund:innen feiern. Einige Kostüme sind jedoch problematisch und sollten vermieden werden, da sie zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Hier zeigen wir dir, welche Kostüme du besser nicht wählst, um keine Straftaten zu begehen.
Fasching, Karneval: Mit welchen Kostümen kann ich mich strafbar machen?
Mit manchen Kostümen kann man sich strafbar machen, schreibt HNA. Welche Kostüme du in jedem Fall meiden solltest, zeigen wir dir hier.
1. Uniformen und Berufsbezeichnungen
Uniformen von verschiedenen Berufsgruppen erfreuen sich wieder wachsender Beliebtheit als Verkleidung. Jedoch sollte klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Verkleidung handelt. Wenn der Unterschied nicht mehr erkennbar ist und die Kostümierten unbefugte Diensthandlungen vornehmen, kann dies als Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen nach § 132a des Strafgesetzbuches geahndet werden.
2. Vermummungsverbot
Wenn du eine Maske tragen möchtest, musst du das Vermummungsverbot beachten. Es ist zum Beispiel untersagt, das Gesicht im Straßenverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen zu verhüllen. Alle Personen müssen identifizierbar sein, daher sind Gesichtsbedeckungen im Straßenverkehr verboten und wird nach § 27 Abs. VersG bzw. § 29 Abs. 2 VersG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
3. Rechtsextreme Verkleidungen
Kostüme, die rechtsextreme Ideologien repräsentieren, sind strengstens untersagt. Verkleidungen als Anhänger:in des Nationalsozialismus oder mit Aufschriften wie „WP“ (Abkürzung für „White Power“, den Wahlspruch des rassistischen Geheimbunds „Ku-Klux-Klan“) können zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen.
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4. Unechte Waffen
Auch Kostüme mit unechten Waffen, die zu sehr den echten ähneln, fallen unter sogenannte Anscheinswaffen. Nach § 42a des deutschen Waffengesetzes stellen in der Öffentlichkeit geführte Anscheinswaffen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Dieses Verbot dient dazu, Verwechslungen mit echten Waffen zu verhindern und im schlimmsten Fall Panik in der Öffentlichkeit zu vermeiden.
5. Freizügigkeit
An Karneval oder Fasching sind manche Kostüme sehr knapp und kurz. Das kann in manchen Fällen sogar rechtswidrig sein. Kostüme, die somit zu viel nackte Haut zeigen und nicht ausreichend bedecken, können als exhibitionistische Handlungen oder Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183 und § 183a des Strafgesetzbuches betrachtet werden. Die Missachtung dieser Regelungen kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden.