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Bürgergeld: Diese vorrangigen Leistungen gibt es

Bevor man Bürgergeld in Anspruch nehmen kann, müssen sogenannte vorrangige Leistungen ausgeschöpft sein. Doch steckt genau dahinter?

Ein gelbes Schild mit der Aufschrift "Bürgergeld"
© IMAGO/Steinach

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Der Gesetzgeber hat das Bürgergeld als sogenannte „nachrangige“ Sozialleistung definiert. Konkret bedeutet dies: Das Bürgergeld wird erst ausgezahlt, wenn keine anderen sogenannten vorrangigen Leistungsansprüche bestehen. Doch was fällt alles darunter? Wir erklären es dir.

Vorrangige Leitungen – was ist das eigentlich?

Vorrangige Leistungen? Die meisten von uns werden diesen Begriff das erste Mal gehört haben. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Die Bedeutung des Begriffs liegt auf dem ersten Wort. Es geht darum, dass verschiedene andere Sozialleistungen vorrangig in Anspruch genommen werden müssen, bevor das Bürgergeld als Grundversorgung für ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ gewährt wird.

Im Paragraph 12a des Sozialgesetzbuches (SGB), Zweites Buch, ist folgender Passus verankert: „Leistungsberechtigte sind dazu verpflichtet, Sozialleistungen von anderen Institutionen zu beziehen und die erforderlichen Anträge zu stellen, wenn dies notwendig ist, um die Bedürftigkeit zu verhindern, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern.“

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Die Jobcenter beabsichtigen, dass Bedürftige zunächst alle verfügbaren Mittel ausschöpfen, um möglicherweise die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Jobcenter zu reduzieren oder sogar auszuschließen. Dies wird auf der Webseite der Arbeitsagentur wie folgt ausgedrückt: „Prioritäre Leistungen sollen dazu beitragen, Ihre Bedürftigkeit zumindest zu minimieren oder Ihren Anspruch auf Bürgergeld auszuschließen.“

Welche vorrangigen Leistungen gibt es?

Okay nun wissen wir, was man unter dem Begriff der vorrangigen Leistungen versteht. Jetzt muss nur noch die Frage beantwortet werden, welche „Sozialleistungen anderer Träger“ damit genau gemeint sind. Laut einem Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit zählen unter anderem folgende dazu:

  • Unterhaltsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch,
  • Anspruch auf Wohngeld und Lastenzuschuss bei der Stadt- oder
  • Amtsverwaltung,
  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderzuschlag bei der Familienkasse,
  • Anspruch auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt,
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit,
  • Anspruch auf Renten, etwa eine ausländische Rente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente
  • Anspruch auf Elterngeld,
  • Anspruch auf Ausbildungsfцrderung wie BAföG,
  • Anspruch auf Krankengeld oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Verletztengeld)

Bevor du einen Antrag auf Bürgergeld stellst, solltest du zuerst deine Anspruchsberechtigung bei anderen Trägern wie der Stadtverwaltung, Familienkasse, dem Jugendamt oder der Rentenversicherung überprüfen.

Wann man dennoch Bürgergeld beziehen kann

In seltenen Fällen kann man dennoch Bürgergeld beziehen. Wenn du nach sorgfältiger Prüfung mittels dem Bürgergeld-Rechner feststellen solltest, dass du Anspruch auf Grundsicherung hast, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

Selbst wenn du ein eigenes Einkommen hast und bereits „vorrangige Leistungen“ beziehst, kann dir das Jobcenter mit dem Bürgergeld ergänzend unter die Arme greifen. Sollte dein Antrag jedoch abgelehnt werden, könnte es sein, dass du eine der Voraussetzungen, wie beispielsweise das Schonvermögen, nicht erfüllst.