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Steuern sparen im Homeoffice: Diesen Trick solltest du kennen

Wer viel im Homeoffice arbeitet, kann weniger Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Lies hier, was du stattdessen steuerlich geltend machen kannst.

Frau Homeoffice
© IMAGO/Westend61

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Noch immer arbeiten viele Arbeitnehmer:innen im Homeoffice. Für die meisten Menschen ist das eine willkommene Abwechslung zum Büro-Alltag. Rein steuerlich gesehen hat die Arbeit im Homeoffice aber auch Nachteile. Denn Fahrtkosten können nicht mehr so leicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch andere Dinge, die du jetzt steuerlich absetzen kannst. Welche das sind und wie es funktioniert, erfährst du in diesem Artikel.

Diese Kosten aus dem Homeoffice kannst du absetzen

Wenn du viel im Homeoffice arbeitest, kannst du zwar weniger Fahrtkosten zum Büro absetzen, dafür aber die Arbeitsmittel, die du nutzt. Wenn dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin dir also beispielsweise keinen Laptop zur Verfügung stellt, so kannst du die Anschaffungskosten dafür in Form von Werbungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Aber auch andere Arbeitsmittel wie Drucker, Schreibtischstuhl oder Schreibtisch sind in Form von Werbungskosten absetzbar.

Die Werbungskostenpauschale liegt derzeit bei 1.230 Euro im Jahr. Bleibst du unterhalb dieser Grenze, fordert das Finanzamt keine Belege für deine Ausgaben an. Überschreitest du diesen Freibetrag, musst du nachweisen können, dass du Laptop, Schreibtisch und Co. auch hauptsächlich für die Arbeit im Homeoffice nutzt und nicht nur für den privaten Gebrauch erworben hast.

Auch Jahre nach der Anschaffung: So lange kannst du Arbeitsmittel absetzen

Während man Hard- und Software für einen Laptop mittlerweile auf einen Schlag von der Steuer absetzen kann, so müssen die Kosten andere Arbeitsmittel über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Das Gute daran ist jedoch, dass du diese Arbeitsmittel auch absetzen kannst, wenn du sie bereits vor Jahren gekauft hast, aber erst jetzt für die Arbeit benötigst. Dazu ein kleines Beispiel:

Wenn du dir vor drei Jahren einen neuen Schreibtisch gekauft hast, diesen aber erst jetzt für die Arbeit nutzt, weil du zum Beispiel einen neuen Job angenommen hast, bei dem du viel im Homeoffice arbeitest, so kannst du ihn noch immer anteilig von der Steuer absetzen. Ein Schreibtisch hat laut der AfA-Tabelle der Finanzverwaltung eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 13 Jahren. Hast du für den Schreibtisch jetzt beispielsweise 520 Euro bezahlt, liegt die jährliche Abschreibung bei 40 Euro.

Die letzten drei Jahre, in denen du den Schreibtisch schon besessen hast, musst abziehen. Also kannst du über die nächste zehn Jahre noch 400 Euro steuerlich geltend machen.

Steuertrick Homeoffice
Auch wenn du Arbeitsmittel bereits vor Jahren gekauft hast, kannst du sie noch von der Steuer absetzen. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Arbeitsmittel müssen hauptsächlich beruflich genutzt werden

Wichtig ist jedoch, dass du nachweisen kannst, dass du die gekauften Arbeitsmittel auch hauptsächlich beruflich nutzt. Ist das der Fall, kannst du einen Schreibtisch, der zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt wird, direkt innerhalb eines Jahres voll von der Steuer absetzen – zumindest, wenn er sich unter der 800-Euro-Grenze befindet. Wird der Schreibtisch nur zu 50 Prozent beruflich genutzt, so kannst du vom Kaufpreis nur 300 Euro steuerlich absetzen.