Rund 40 Prozent der Deutschen über 14 Jahre sind ehrenamtlich aktiv. Die Möglichkeiten, sich einzubringen, sind vielfältig und reichen von der Mitarbeit in kulturellen, sozialen oder kirchlichen Einrichtungen bis hin zu den vielfältigen Aufgaben, die in Sportvereinen anfallen. Dabei können Ehrenamtliche seit 2021 die sogenannte Ehrenamtspauschale bei der Steuer geltend machen. Was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.
Ehrenamtspauschale: Das akzeptiert das Finanzamt als Ehrenamt
Es existiert keine spezifische Liste von Tätigkeiten, die für die Ehrenamtspauschale qualifizieren. Es ist lediglich erforderlich, dass die Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation ausgeführt wird und einem mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck dient. Eine detaillierte Aufzählung dieser Tätigkeiten ist in den Paragrafen 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) zu finden.
Beispiele aus der Abgabenordnung, die die Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit erfüllen, sind unter anderem folgende:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
- die Förderung der Religion
- die Unterstützung der Jugend- und Seniorenhilfe
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Unterstützung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
- die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
- die Unterstützung des Tierschutzes
- die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
- die Förderung des Sports
Nicht inbegriffen sind Tätigkeiten für kommerzielle Unternehmen. Folglich gehören zu den ehrenamtlichen Aufgaben nicht:
- Der Verkauf von Sportartikeln im hauseigenen Geschäft des Vereins.
- Der Verkauf von Speisen und Getränken bei einem Vereinsfest oder in einem Vereinsrestaurant.
- Tätigkeiten für Veranstaltungen mit Eintrittsgebühr.
- Die Akquise von Partnern für Banden- oder Trikotwerbung.
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So hoch fällt die Ehrenamtspauschale aus
Ehrenamtliche Helfer:innen können bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten, unabhängig davon, ob sie sich nur für einige Monate oder das ganze Jahr engagieren. Diese Freigrenze gilt auch für die Ausübung mehrerer Ehrenämter.
Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, einen höheren Freibetrag zu beanspruchen. Mit der sogenannten Übungsleiterpauschale können sie bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Eine wesentliche Voraussetzung für diesen Freibetrag ist, dass die Tätigkeit der Förderung eines gemeinnützigen Zwecks dient.
Engagierst du dich als Trainer:im, Ausbilder:in oder Chorleiter:in, profitierst du von der Übungsleiterpauschale. Beachte jedoch, dass es steuerlich nicht möglich ist, sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale in derselben Funktion gleichzeitig geltend zu machen.
Hier wird die Pauschale in der Steuererklärung eingetragen
Die Ehrenamtspauschale muss in der Steuererklärung angegeben werden und wird dem Hauptberuf zugeordnet. Arbeitnehmer:innen nutzen dafür die Anlage N und tragen den steuerfreien Anteil in Zeile 27 ein. Falls die Aufwandsentschädigung über 840 Euro liegt, wird dies als Arbeitslohn in Zeile 21 erfasst. Selbstständige verwenden die Zeile 46 in der Anlage S für Beträge bis 840 Euro oder führen die Einnahme als steuerpflichtigen Gewinn auf der ersten Seite der Steuererklärung auf.