Wenn die Steuererklärung eingereicht wurde, wartet man in vielen Fällen einige Wochen auf den Steuerbescheid. Ist dieser endlich angekommen, sollte man diesen jedoch nicht sofort zu den Akten packen. Schließlich kann dem Finanzamt auch mal ein Fehler unterlaufen. Eben aus diesem Grund sollte man den Steuerbescheid immer überprüfen. Sollten Ungereimtheiten auftauchen, sollte man schnell Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben. Wie das genau funktioniert und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.
Steuerbescheid – was ist das?
Der Steuerbescheid, den das Finanzamt nach der Überprüfung der eingereichten Steuererklärung an den Steuerpflichtigen sendet, stellt ein offizielles Dokument (§ 157 AO) dar. Daraus geht klar hervor, ob der Steuerpflichtige eine Nachzahlung zu leisten hat oder ob ihm eine Steuererstattung zusteht.
Was sind Gründe für Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Wenn jemand befürchtet, dass seine steuerlichen Abzüge nicht korrekt berechnet wurden oder dass in der Steuererklärung wesentliche Angaben fehlen, kann er/sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dabei rechtfertigen folgende Gründe einen Einspruch gegen den Steuerbescheid:
- Fehlerhafte Berechnungen
- Nichtberücksichtigung von Sonderausgaben, Aufwendungen,Fahrtkosten, Werbungskosten oder anderen Vorauszahlungen
- Fehler beim Kinderfreibetrag
- Falsche oder unberechtigte Veranschlagung der Kirchensteuer
- Falsche Bemessung des Solidaritätszuschlags
- Keine Entscheidung über die Steuererklärung innerhalb von 6 Monaten
Bis wann muss man Einspruch einlegen?
Man hat ab dem Tag der Zustellung des Steuerbescheids einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Poststempel auf dem Bescheid plus drei Tage. Nach dieser Frist bleibt der Einkommensteuerbescheid, auch wenn Fehler oder falsche Angaben vorliegen, gültig. Eine Fristverlängerung kann man beantragen, allerdings muss man dafür einen guten Grund angeben.
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Wie kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?
Möchte man dem Steuerbescheid widersprechen, kann man dies ganz unkompliziert tun. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus. Dieses kann man per Post, Fax oder E-Mail an das zuständige Finanzamt schicken.
Ist die E-Mail-Adresse deiner Sachbearbeiterin bzw. deines Sachbearbeiters angegeben, kannst du dein Einspruch gegen den Steuerbescheid auch direkt an sie/ihn übermitteln. Um sicherzustellen, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird, empfiehlt es sich jedoch, das Schreiben per Einschreiben zu versenden.
Wie sollte der Einspruch gegen den Steuerbescheid aussehen?
Das Schreiben an das Finanzamt sollte folgende Punkte enthalten:
- Deine Kontaktdaten
- Kontaktdaten des zuständigen Finanzamts
- Steuernummer & Benennung des Bescheids
- Detaillierte Begründung
- Zum Nachweis notwendige Dokumente
- Unterschrift (nicht zwingend)
Hinweis: Eine Steuerfestsetzung kann die Chance erhöhen, dass das Finanzamt dem Widerspruch im Rahmen des Einspruchsverfahrens zustimmt. Außerdem kann man Dokumente beilegen, die die Begründung unterstützen.
Quellen: advocado.de, Ihre-Vorsorge.de und steuertipps.de