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Energiepauschale für Studenten: Wann erfolgt die Auszahlung?

Im September 2022 wurde die Energiepauschale für Studenten beschlossen. Doch bis dato ist das Geld immer noch nicht geflossen. Wann wird es die 200 Euro geben? Nun gibt es erste Informationen.

200-Euro-Geldschein
Millionen Studierenden und Fachschüler:innen warten auf die Energiepauschale. Wann und wie die Auszahlung erfolgen soll. Foto: Getty Images/EKIN KIZILKAYA

Seit Monaten warten Studierende und Fachschüler:innen auf die Auszahlung der Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Doch nun scheint das Ganze endlich ins Rollen zu kommen. Denn laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sind die ersten Vorbereitungen bereits abgeschlossen. Wann die Auszahlung der Energiepauschale für Studierende erfolgen soll und was diese schon jetzt tun können.

Energiepauschale für Studierende: Das ist der aktuelle Stand

Die von Studierenden und Fachschüler:innen lang ersehnte Auszahlung der Energiepauschale rückt nach Angaben der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) endlich näher. „Jetzt gehen wir damit auf die Zielgerade“, sagte die Ministerin vor wenigen Tagen der Deutschen Presse-Agentur. „Unser Partner Sachsen-Anhalt wird als Vorreiter zeitnah die letzten rechtlichen Hürden nehmen, um mit der gemeinsamen Antragsplattform loszulegen“, so Stark-Watzinger.

Laut der FDP-Politikern sind aber auch der Bund und die anderen Bundesländer für die Auszahlung der 200 Euro bereit. Ein konkretes Datum konnte Bettina Stark-Watzinger jedoch noch nicht nennen. Doch Betroffene müssen nicht zu Hause sitzen und Däumchen drehen. Eine wichtige Vorarbeit für die Auszahlung können Studierende und Fachschüler:innen schon jetzt erledigen.

200 Euro Energiepauschale: Was Studierende jetzt schon machen können

Da das Bundesland Sachsen-Anhalt damals schon tatkräftig beim Aufbau des digitalen BAföG mitgeholfen hat, hat die Bundesregierung das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepauschale für Studierende beauftragt. Wie aus einem Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung hervorgeht, soll die Antragsplattform unter „Einmalzahlung200.de“ aufrufbar sein

Der Vorteil der digitalen Plattform ist: Studierende und Fachschüler:innen sollen sich laut der Bundesbildungsministerin komplett digital ausweisen können. Somit müssen sie für die Antragsstellung der Energiepauschale nirgendwo persönlich erscheinen, sondern können dies über das Nutzerkonto „BundID“ ganz bequem vom heimischen Schreibtisch aus erledigen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Betroffene schon jetzt ihr Nutzerkonto anlegen.