Immer mehr Menschen investieren nicht nur in einzelne Aktien, sondern auch in ETFs oder Kryptowährungen. Diese beiden Investitionsmöglichkeiten unterscheiden sich jedoch nicht nur in ihren Risikofaktoren, sondern auch in der Versteuerung. Wie ETFs und Kryptowährung jeweils versteuert werden müssen, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Versteuerung von ETFs und Kryptowährung“
So versteuerst du ETFs
Exchange Traded Funds – oder kurz ETFs – bilden Börsenindices nach und bestehen häufig aus mehreren Aktien oder Anleihen. Wenn du deine ETF-Anteile gewinnbringend verkaufst, dir deine Anteile auszahlen lässt, zählen diese als Kapitalertrag und müssen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert werden. Hinzu kommt dann noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer.
Wenn du darüber hinaus auch noch Kirchenmitglied bist, so wird auch eine Kirchensteuer fällig. Sie beträgt je nach Bundesland 8 beziehungsweise 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Je nachdem, ob du Kirchenmitglied bist und in welchem Bundesland du lebst, zahlst du also Abgaben in Höhe von 26,38 bis 28 Prozent.
Doch nicht immer zahlst du auf den vollen Verkaufsbetrag deiner ETFs Steuern. Je nachdem, zu viel Prozent sie aus Aktien bestehen, bleibt ein gewisser Teil steuerfrei. Dabei gilt: liegt der Aktienanteil deines ETFs bei mehr als 50 Prozent, so bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Liegt der Anteil zwischen 25 und 50 Prozent, bleiben immer noch 15 Prozent steuerfrei. Wenn der Aktienanteil jedoch unter 25 Prozent liegt, musst du den vollen Gewinnbetrag versteuern.
Noch eine Ausnahme gibt es aber für Anleihen- und Rohstoff-ETFs. Diese sind von der Regelung ausgenommen und müssen ebenfalls voll versteuert werden.
So wird Kryptowährung versteuert
Bei der Versteuerung von Kryptowährung ist das Prinzip etwas anders. Denn bei Kryptowährung handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um eine digitale Währung. Das führt dazu, dass du Kryptowährung nicht als Kapitalanlage mittels Kapitalertragssteuer versteuern kannst. Sie zählt nämlich zu den Spekulationsobjekten und muss somit auch mit der Spekulationssteuer versteuert werden.
Die Spekulationssteuer gilt jedoch nur, wenn du die Kryptowährung innerhalb eines Jahres kaufst und auch wieder verkaufst. Wenn du sie länger hältst, sind keine Abgaben auf den Verkaufsgewinn fällig. Allerdings solltest du beachten, dass jeder Tausch ebenfalls als neuer Anschaffungs- und Verkaufsvorgang zählt. Die Ein-Jahres-Grenze beginnt hier also wieder von vorn.
Beim Verkauf von Kryptowährung gib es jedoch ähnlich wie bei den ETFs eine Freigrenze, bei welcher deine Gewinne steuerfrei bleiben. Diese liegt derzeit noch bei 600 Euro und gilt immer dann, wenn du die Kryptowährung weniger als zwölf Monate besessen hast.
- Mehr zum Thema Steuererklärung hier:
- Steuererklärung für 2023: Diese 5 Neuerungen solltest du kennen
- Steuererklärung: Ab diesem Betrag müssen Rentner sie abgeben
- So setzt du die Arbeit im Homeoffice von der Steuer ab
- Gartenarbeit von der Steuer absetzen und bis zu 4000 Euro kassieren – so funktioniert es
Fazit: Muss man ETFs selbst versteuern?
Aber keine Angst, meist musst du dir gar nicht so viele Gedanken um die Versteuerung machen. Wenn du deine ETFs nämlich bei einem Depot mit Sitz in Deutschland gekauft hast, werden die Steuern hier bei jeder Ausschüttung und jedem Verkauf direkt abgezogen, sodass du nur den bereits versteuerten Gewinn erhältst.