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Finanzamt kündigen Konten bei der Sparkasse: Wer jetzt handeln sollte

Immer mehr Finanzämter entscheiden sich dazu, ihre Konten bei der Sparkasse zu kündigen. Steuerzahler:innen sollten nun aktiv werden.

Ein Logo der Sparkasse hängt an einem Gebäude.
© IMAGO/mix1

Steuerbescheid vom Finanzamt: Wie kriege ich meine Steuer-Rückerstattung schneller?

Finanzexperte Simon Neumann, auch bekannt als Finanznerd, gibt in diesem Video Tipps, wie du deine Steuer-Rückerstattung schneller bekommst.

Das dürfte wohl die meisten überraschen. Das Finanzamt hat beschlossen, mehrere Konten bei der Sparkasse zu schließen und stattdessen verstärkt auf eine andere Bank zu setzen. Dies hat direkte Auswirkungen auf einige Steuerzahler:innen. Was das Finanzamt zu diesem Schritt bewegt hat und wer davon betroffen ist, erfährst du hier.

Finanzämter schließen vermehrt Sparkassen-Konten

Laut dem Handelsblatt kehren mehrere Finanzämter der örtlichen Sparkasse als Finanzdienstleister den Rücken. Ein aktuelles Beispiel ist das Finanzamt Heidenheim. Dies geschieht aufgrund der kürzlich eingeführten Kontoführungsgebühren. „Diese Gebühren übersteigen jedoch das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget. Deshalb musste das Konto leider aufgelöst werden“, teilten die Sparkasse und das Finanzamt vergangene Woche mit.

Warum Finanzämter die Konten bei Sparkassen auflösen 

Wie das Handelsblatt berichtet, schließt sich das Finanzamt einem landesweiten Trend an und löst seine Verbindung zur Sparkasse auf. In den vergangenen Jahren haben bereits mehrere Finanzbehörden in verschiedenen Bundesländern ähnliche Schritte unternommen, darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. 

Ein bemerkenswertes Beispiel ist das Finanzamt Pforzheim, das im Sommer 2023 seine Kontoverbindung zur Sparkasse kündigte. Hauptgrund hierfür ist die Einführung von Gebühren für zuvor kostenlose Konten seitens der Sparkassen. Als kostenlose Alternative nutzen die Finanzbehörden ihre Konten bei der Deutschen Bundesbank, die grundsätzlich keine Gebühren erhebt.

Diese Kund:innen sind betroffen 

Personen und Unternehmen, die ihre Zahlungen eigenständig per Überweisung tätigen, sind besonders betroffen. Kund:innen, die dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen jedoch nichts weiter unternehmen. Für alle anderen, die Verzögerungen oder Probleme bei der Buchung von Steuerzahlungen vermeiden möchten, empfiehlt es sich dringend, die neue Bankverbindung für künftige Überweisungen zu nutzen.

Die aktuellen Bankverbindungen des zuständigen Finanzamtes können problemlos über die jeweiligen Internetseiten abgerufen werden. Zusätzlich sind die neuen Bankverbindungen auch auf den Steuerbescheiden ersichtlich.