Personen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben die Möglichkeit, freiwillig eine Erklärung einzureichen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist. Doch manche scheuen sich vor der Abgabe. Denn immer wieder hört man, dass Finanzämter nach der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung auch in den kommenden Jahren eine Abgabe verlangen. Doch stimmt das überhaupt? Wir haben uns schlaugemacht.
Freiwillige Steuererklärung: Muss ich jetzt immer abgeben?
Es wird oft behauptet, dass Finanzämter nach der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung auch in den kommenden Jahren eine Abgabe verlangen. Aber stimmt das tatsächlich? Trotz der hartnäckigen Gerüchte ist dies laut dem Bund der Steuerzahler nicht richtig. Denn jedes Jahr prüft das zuständige Finanzamt, ob auf Grundlage der gemeldeten Daten, ob eine Abgabepflicht besteht.
Wenn keine Pflicht besteht, bleibt die Abgabe in den folgenden Jahren freiwillig. Der Bund der Steuerzahler betont, dass das Finanzamt keine Personen zur Abgabe auffordern wird, die dazu nicht verpflichtet sind. Verbraucher:innen können also nur in Jahren mit hohen abzugsfähigen Ausgaben eine Erklärung einreichen und in anderen Jahren darauf verzichten.
Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen kann
Eine freiwillige Steuererklärung kann sich insbesondere dann lohnen, wenn in einem Jahr hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Doch nicht nur das. Auch Aufwendungen für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa für einen Schornsteinfeger, Maler oder eine Reinigungskraft, können zu einer Steuererstattung führen.
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Rückzahlung droht? Freiwillige Erklärung kann auch widerrufen werden
Wer sich für eine freiwillige Abgabe entscheidet, sollte eines unbedingt wissen: Ergibt sich wider Erwarten doch eine Steuernachzahlung, kann die freiwillige Steuererklärung widerrufen werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online.
Dadurch entfällt die Nachzahlung. Die freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2020 ist der Stichtag der 31. Dezember 2024. Danach können Erklärungen für dieses Jahr nicht mehr beim Finanzamt abgegeben werden.
Quellen: Bund der Steuerzahler, T-Online und Lohi