Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen immer eine besonders tragische Erfahrung. Häufig treten zusätzlich zur Trauer finanzielle Sorgen auf, wenn der Todesfall zu einem Verlust des Hauptverdieners führt. Um die finanziellen Belastungen zumindest teilweise zu erleichtern, gewährt die gesetzliche Rentenversicherung dem überlebenden Ehepartner bzw. der überlebenden Ehepartnerin eine Witwenrente. Ob man in diesem Fall die große oder kleine Witwenrente erhält, hängt von bestimmten Faktoren ab. Welche das sind, erfährst du hier.
Große Witwenrente erhalten: Das sind die Bedingungen
Die große Witwenrente erhältst du, wenn du mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
- mindestens 47 Jahre alt sind
- erwerbsgemindert sind
- ein minderjähriges Kind von Ihnen oder Ihrem Partner erziehen
- ein Kind erziehen, das behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann.
Wenn dein:e Ehepartner:in vor dem 1. Januar 2029 stirbt, erhältst du die große Witwenrente bereits, wenn du jünger als 47 Jahre bist. Wenn es zu einem Todesfall im Jahr 2023 kommt, hast du bereits mit 46 Jahren Anspruch darauf.
Das sind die Bedingungen für die kleine Witwenrente
Wenn du kein minderjähriges oder behindertes Kind erziehst und nicht erwerbsgemindert bist, steht dir im Todesfall deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin die kleine Witwenrente zu. Dabei erhältst du diese bereits in Anspruch nehmen, wenn du noch nicht das 47. Lebensjahr vollendet hast.
Hinweis: Du musst sowohl für die kleine als auch die große Witwenrente mindestens ein Jahr lang mit deinem/deiner Ehepartner:in verheiratet gewesen sein. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht im Falle des Unfalltods. In diesem Fall kannst du die Witwenrente bereits nach einer kürzeren Ehedauer erhalten. Zudem ist es erforderlich, dass die/dernverstorbene:r Ehepartner:in entweder bereits eine Rente bezogen hat oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert war.
Unterschiede bei der Höhe der Auszahlung
Die Höhe der Witwenrente variiert je nach Art. Die große Witwenrente entspricht standardmäßig 55 Prozent der Rente oder Rentenansprüche, die der/die verstorbene Ehepartner:in zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Falls du oder dein:e Ehepartner.in vor dem 2. Januar 1962 geboren seid und vor 2002 geheiratet habt, beträgt die große Witwenrente jedoch 60 Prozent. Im Gegensatz dazu beläuft sich die kleine Witwenrente auf lediglich 25 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des/der Verstorbenen.
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Große und kleine Witwenrente: So lange werden sie ausgezahlt
Wenn man nicht wieder heiratet, wird die große Witwenrente in der Regel bis zum Lebensende gezahlt. Wenn man sich jedoch dazu entscheiden sollte, erneut zu heiraten, hat man die Möglichkeit, eine Rentenabfindung zu beantragen. Diese Abfindung entspricht dem Betrag, den man normalerweise in zwei Jahren als Witwenrente erhalten würde.
Anders sieht es hingegen bei der kleinen Witwenrente aus. Sie wird höchstens für zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin ausgezahlt. Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man nach diesem Übergangszeitraum in der Lage sein wird, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Doch eine Ausnahme gibt es: Eine lebenslange kleine Witwenrente wird gewährt, wenn die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen wurde. Darüber hinaus wird sie länger als zwei Jahre ausgezahlt, wenn man selbst oder der/die Partner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden.