Nicht alle Ex-Arbeitnehmer:innen sind mit ihren Rentenzahlungen zufrieden. Gerade bei Menschen, die oft in Teilzeit gearbeitet haben, fällt diese doch oft recht mager aus. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es jedoch die Grundrente, die einen Zuschlag für die normalen Rentenzahlungen darstellt. Was es mit der Grundrente auf sich hat, wer Anspruch darauf hat und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um sie zu erhalten, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Grundrente“:
Grundrente: Was ist das überhaupt?
Doch zunächst müssen wir erstmal klären, was genau die Grundrente überhaupt ist. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Grundrente um einen Zuschlag auf die Rentenzahlungen von Ex-Arbeitnehmer:innen.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass dieser Zuschlag vor allem für Renter:innen mit eher geringem Einkommen und auch geringer Rente vorgesehen ist. Die Grundrente wurde ins Leben gerufen, um Geringverdiener:innen eine bessere Absicherung im Alter zu ermöglichen.
Wem steht die Grundrente zu?
Die Grundrente steht vorwiegend Menschen mit eher geringem Einkommen zu. Dazu zählen häufig Menschen, die lange Zeit nur in Teilzeit oder für sehr geringe Löhne gearbeitet haben. Derzeit beziehen etwa 1,1 Millionen Rentner:innen die Grundrente.
- Noch mehr zum Thema Rente findest du hier:
- Rente & mehr Geld: Diese 7 Änderungen im Mai solltest du nicht verpassen
- Monatsanfang oder Monatsende: Wann wird die Rente ausgezahlt?
- Hier können Senioren mit dem Rentenausweis ordentlich Geld sparen
- Rentenpunkte für Pflege rückwirkend erhalten – geht das überhaupt?
- Rente: Bis zu diesem Betrag ist sie steuerfrei
Diese 3 Ansprüche gelten bei der Grundrente
Um die Grundrente beziehen zu können, gelten jedoch bestimmte Anforderungen, die jede:r Rentner:in erstmal erfüllen muss. Grundsätzlich beziehen sich diese Anforderungen immer auf die sogenannten Grundrentenzeiten. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Zeit an Versicherungsjahren, die jede:r vor Beginn seiner/ ihrer Rente auf dem Rentenkonto haben muss. Es gilt also Folgendes:
Mindestens 33 bzw. 35 Grundrentenzeiten
Mit 33 Grundrentenzeiten auf deinem Rentenkonto erhältst du teilweise Grundrentenzuschläge. Erst wenn du mindestens 35 Grundrentenzeiten auf deinem Rentenkonto hast, erhältst du die vollen Grundrentenbeträge. In den Jahren dazwischen erhältst du gestaffelte Zuschläge, bis du die 35 Grundrentenzeiten erreicht hast.
Ein geringer Durchschnittsverdienst
Wichtig im Hinblick auf diese Grundrentenzeiten ist, dass dein Durchschnittsverdienst nicht höher ist als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes. Er darf jedoch auch nicht geringer als 30 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes sein.
Aktuell liegt der maximale Grundrentenzuschlag bei 441 Euro pro Monat. Allerdings errechnet sich dieser für jeden Rentner und jede Rentnerin individuell und hängt vor allem von den Grundrentenzeiten ab.
Fazit: Bist du berechtigt, erhältst du die Grundrente einfach so
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Grundrente erhältst oder nicht, wirst du es spätestens bei deiner ersten Rentenauszahlung feststellen können. Anders als für viele andere Zuschläge musst du die Grundrente nämlich nicht selbst beantragen. Die deutsche Rentenversicherung ermittelt vor der ersten Rentenauszahlung, ob du Anspruch auf die Grundrente hast, und zahlt das Geld anschließend gemeinsam mit deiner regulären Rente aus.
Der Artikel enthält Affiliate-Links. Die Produkte werden nach dem besten Wissen unserer Autor:innen recherchiert und teilweise auch aus persönlicher Erfahrung empfohlen. Wenn Du auf so einen Affiliate-Link klickst und darüber etwas kaufst, erhält wmn eine kleine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Dich als Nutzer:in verändert sich der Preis nicht, es entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Dir hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenlos anbieten zu können.