Ende des Jahres tritt ein Gesetz in Kraft, das eigentlich bereits aus dem Jahre 2010 stammt. Das führt dazu, dass zahlreiche Holzöfen, die bislang noch nicht umgerüstet wurden, abgestellt werden müssen. In diesem Artikel verraten wir dir, welche Öfen noch umgerüstet werden können und in welchen Fällen du dir besser gleich einen neuen Ofen anschaffst.
Diese Öfen müssen 2024 abgestellt werden:
BImSchV: Das besagt das Gesetz
Gerade in den Wintermonaten ist es angenehm, neben der regulär im Haus verbauten Heizung noch einen kleinen Kaminofen zu haben. Denn er sorgt nicht nur für mehr Wärme, sondern eben auch für eine gemütliche Atmosphäre in der kalten Jahreszeit.
Gerade bei älteren Öfen ist jedoch die Feinstaubbelastung mittlerweile so hoch, dass sie gewisse Grenzwerte überschreitet. Diese Grenzwerte sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) klar definiert.
Da das Gesetz bereits aus dem Jahre 2010 stammt, mussten bislang alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 installiert wurden, die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen. Zu diesen Einzelraumfeuerungsanlagen zählen unter anderem Kamine, Kachelöfen, Pelletöfen und Koksöfen. Für Anlagen, die erst nach dem 1. Januar 2015 installiert wurden, gelten bereits die Grenzwerte der Stufe 2.
Ab 2025 ändert sich das Ganze jedoch. Dann müssen auch die Öfen, die vor dem 1. Januar 2015 installiert wurden, die Grenzwerte für Stufe 2 erreichen.
Wann der Ofen abgestellt werden muss
Wenn du also über einen Ofen verfügst, der bereits vor dem Jahr 2015 installiert und seitdem noch nicht nachgerüstet wurde, so kann es sein, dass er abgestellt werden muss. Dieses Urteil kann jedoch nur ein: Schornsteinfeger:in fällen.
Daher solltest du bereits in diesem Jahr einen Termin vereinbaren, bei dem die Feinstaubbelastung deines Ofens geprüft wird. Sollte diese die Grenzwerte überschreiten, hast du gegebenenfalls die Möglichkeit, ihn noch nachrüsten zu lassen, sodass du ihn auch 2025 noch in Betrieb nehmen darfst.
Bei besonders alten Öfen ist die Belastungsgrenze jedoch teilweise so weit überschritten, dass seine eine Umrüstung nur selten lohnt. In diesem Fall macht es dann mehr Sinn, sich einen neuen Ofen anzuschaffen.
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Fazit: Umrüsten oder Neuanschaffung?
Grundsätzlich solltest du dich bei der Entscheidung von deinem Schornsteinfeger oder deiner Schornsteinfegerin beraten lassen. Nicht zuletzt spielen jedoch auch die Kosten eine Rolle. Während du für den Einbau eines Partikelabscheiders zum Abfangen des Feinstaubs zwischen 1.000 und 2.000 Euro zahlst, so kannst du bei dem Einbau eines neuen Ofens schon mal mit bis zu 10.000 Euro rechnen.
Dabei darfst du jedoch nicht vergessen, dass sowohl die Nachrüstung als auch der komplette Austausch eines alten Ofens noch subventioniert wird. Du musst demnach nicht alle Kosten selbst tragen.