Du musst zur Arbeit oder hast einen wichtigen Termin, aber du kannst deine Kinder nicht mitnehmen? Wusstest du, dass du Kinderbetreuung durch die eigene Familie von der Steuer absetzen kannst? Hier erfährst du mehr darüber.
Kinderbetreuungskosten: Das kannst du absetzen!
Du willst nach der Geburt deines Kindes wieder in den Berufsalltag starten. Dann bringst du deinen Liebling sicher in die Kita oder den Kindergarten oder schaust dich nach einer alternativen Betreuung um. Leider ist das nicht immer günstig. Bis dein Kind 14. Jahre alt ist, kannst du Kinderbetreuungskosten allerdings als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Folgende Kinderbetreuungskosten kannst du von der Steuer absetzen
Hierfür kannst du Geld vom Staat bekommen:
- Platz in der Kindertagesstätte
- Kindergartenplatz
- Babysitterin oder Babysitter
- Au-Pair
- Nanny
Wichtig ist dabei, dass du Rechnungen über die Kosten der Kinderbetreuung besitzt und per Überweisung bezahlst. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Essensgeld dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Darauf solltest du bei der Rechnungen achten.
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So bekommst du Geld zurück, wenn die Großeltern auf dein Kind aufpassen
Doch nicht nur, wenn dein Kind in öffentlichen Einrichtungen betreut wird oder du ein Kindermädchen engagierst, kannst du die Kosten bei der Steuererklärung angeben.
Auch wenn die Großeltern, Verwandte oder Bekannte auf dein Kind aufpassen, kannst du das von der Steuer absetzen. Das Thema spricht Finanzexperte Ercan Avci in seinem TikTok an.
Wenn Oma oder Tante als Babysitter eingesetzt werden, können diese Aufgaben als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden, wenn sie die Betreuung in deinem Haushalt übernehmen. Hinzukommen Fahrtkostenerstattung. Das gilt auch, wenn Oma und Opa nicht für die eigentliche Kinderbetreuung bezahlt werden.
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