Derzeit haben Paare, die Kinder haben, die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Kindergeld zu beantragen, welches monatlich ausbezahlt wird. Ab dem Jahr 2025 wird sich dies ändern, da Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die Einführung der sogenannten Kindergrundsicherung plant. Was es mit der Kindergrundsicherung auf sich hat und wie viel Geld Eltern dann für ihre Kinder erhalten, erfährst du hier.
Kindergrundsicherung – was ist das eigentlich?
Die Kindergrundsicherung hat vor allem das Ziel, finanziell benachteiligten Familien zu helfen. Bisher mussten sie eine Vielzahl von Anträgen stellen, um Unterstützung für ihre Kinder zu erhalten. Dies führte dazu, dass bis zu 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend gemacht haben – und dies ging zu Lasten der Kinder.
Die Einführung der Kindergrundsicherung soll die finanzielle Situation der Familien verbessern. Denn Kinder, die in Armut aufwachsen, haben deutlich schlechtere Zukunftsperspektiven. Diesem Problem möchte man nun entgegenwirken.
Wer hat Anspruch?
Ähnlich wie beim Kindergeld sollen alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren die Kindergrundsicherung erhalten. Zudem haben Jugendliche, die eine Ausbildung machen, die Möglichkeit, die Kindergrundsicherung bis zu ihrem 25. Geburtstag zu beziehen. Studierende erhalten sogar Unterstützung bis zu ihrem 27. Lebensjahr. Zusätzlich sollen volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben, den Betrag direkt ausgezahlt bekommen.
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Wie hoch soll die Kindersicherung ausfallen?
Es steht noch nicht endgültig fest, in welcher Höhe die Kindergrundsicherung ausgezahlt wird. Der Garantiebetrag soll jedoch mindestens 250 Euro betragen und sich am aktuellen Kindergeld orientieren. Alle zwei Jahre soll dieser Betrag anhand des Existenzminimumberichts der Regierung angepasst werden.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus sieben Ressorts, ist derzeit mit konkreten Berechnungen beschäftigt. Es gibt unterschiedliche Vorstellungen der einzelnen Parteien bezüglich des Zusatzbeitrags. Fest steht jedoch, dass dieser neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe auch eine Kinderwohnkostenpauschale beinhalten soll. Der Zusatzbeitrag wird gestaffelt sein, je nach Höhe des Familieneinkommens. Bei höherem Einkommen wird der Zusatzbeitrag entsprechend niedriger ausfallen. Ab einer bestimmten, bisher noch nicht festgelegten Einkommensgrenze besteht kein Anspruch mehr auf den Zusatzbeitrag.
Wie bekommt man sie?
Die Kindersicherung müssen Familien ab 2025, wie beim Kindergeld auch, bei der Familienkasse beantragen. In Zukunft wird jedoch auch ein neues Online-Portal zur Verfügung stehen, um den Antragsprozess einfacher zu gestalten. Darüber hinaus wird voraussichtlich eine Smartphone-App entwickelt, die ebenfalls für die Beantragung genutzt werden kann.
Zusätzlich wird angestrebt, dass Eltern bei der Kindergrundsicherung keine Einkommensnachweise mehr vorlegen müssen. Die erforderlichen Informationen sollen direkt vom Finanzamt übertragen werden.