Das neue Jahr steht vor der Tür und damit stehen auch wieder einige Änderungen an. So steigt im Januar 2024 unter anderem der Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dabei hat die Erhöhung auch Auswirkungen für Minijobber:innen. Denn mit dem höheren Stundenlohn steigt auch die Minijob-Grenze. Wie hoch sie 2024 ausfällt, erfährst du hier.
Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2024
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 wird er auf 12,41 Euro angehoben. Für Minijobber:innen hat das weitreichende Folgen. Denn mit der Erhöhung steigt auch die Minijob-Grenze. Denn die Minijob-Grenze, auch bekannt als monatliche Verdienstgrenze im Minijob, ist gemäß Erklärungen der Minijob-Zentrale dynamisch und „orientiert sich am Mindestlohn“, wie die Minijob-Zentrale in ihrem Blog erklärt.
Das bedeutet, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auch eine Anhebung der Minijob-Grenze nach sich zieht. Ab Januar 2024 steigt diese Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Infolgedessen erhöht sich die Jahresverdienstgrenze entsprechend auf 6.456 Euro.
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Wie viele Stunden darf man pro Monat arbeiten?
Der derzeitige Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde begrenzt die monatliche Arbeitszeit für Minijobber auf ungefähr 43 Stunden (basierend auf einem Verdienst von 520 Euro). Die Minijob-Zentrale bestätigt diese Regelung im Allgemeinen. Sobald der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, verringert sich die erlaubte Arbeitszeit entsprechend.
Die Minijob-Zentrale erklärt, dass trotz des Anstiegs des Mindestlohns auf 12,41 Euro ab Oktober 2022 die maximale Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 unverändert bleibt. Selbst bei diesem höheren Stundenlohn könnten Minijobber also weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wie wir nun wissen, dürfen Minijobber:innen 2024 insgesamt bis zu 6.456 Euro verdienen, vorausgesetzt, ihr monatlicher Verdienst übersteigt nicht im Durchschnitt 538 Euro. Allerdings können sie in einzelnen Monaten mehr als 538 Euro verdienen, solange der Gesamtverdienst in diesen Monaten nicht das Doppelte, also 1.076 Euro, überschreitet.
Doch aufgepasst: Diese Ausnahme gilt für höchstens zwei Kalendermonate und sollte unvorhersehbar sein, beispielsweise aufgrund von Krankheitsvertretungen, während die allgemeine Regel von maximal 538 Euro pro Monat ansonsten gilt.