Minijobs sind eine praktische Option für zusätzliches Einkommen. Du musst keine Steuern zahlen, wenn du unter 538 Euro pro Monat verdienst. Bei einem Minijob musst du keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung leisten. Allerdings besteht eine Pflicht zur Rentenversicherung, von der du dich auf Wunsch befreien lassen kannst. Welche Nachteile eine Befreiung haben kann, erfährst du hier.
Bei Minijobs besteht Rentenversicherungspflicht
Bei einem Minijob musst du nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen, aber du bist rentenversicherungspflichtig. Du hast jedoch die Möglichkeit, dich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Dein Arbeitgeber zahlt einen Pflichtbeitrag von 15 % in die Rentenversicherung ein. Um den vollständigen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müsstest du als Minijobber zusätzlich einen Eigenbeitrag von 3,6 % leisten.
Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, entfällt dieser Eigenbeitrag, was bedeutet, dass dein Netto-Lohn deinem Brutto-Lohn entspricht. Beachte jedoch, dass du bei Befreiung auf bestimmte Rentenleistungen verzichten musst. Überlege daher gut, ob du die Befreiung in Anspruch nehmen möchtest.
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Minijob Rentenversicherungspflicht: Warum sich das Einzahlen lohnen könnte
Die Einzahlung in die Rentenversicherung bietet mehrere Vorteile. Auch als Minijobber:in sammelst du Wartezeitmonate, die für den Anspruch auf die gesetzliche Rente wichtig sind. Für den Anspruch auf die gesetzliche Rente sind nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Anzahl der Wartezeitmonate entscheidend. Jeder Monat, in dem du beschäftigt bist, zählt als Wartezeitmonat. Dabei beträgt die Mindestwartezeit für den Anspruch auf die gesetzliche Rente 60 Monate.
Doch es gibt noch einen weiteren Vorteil: Dein Rentenanspruch steigt durch den Minijob geringfügig an, da der Lohn voll angerechnet wird. Außerdem kannst du durch die Mitgliedschaft staatliche Förderungen wie die Riester-Rente nutzen. Somit profitierst du nicht nur direkt von der Rentenversicherung, sondern auch von zusätzlichen staatlichen Unterstützungen.
Für wen sich eine Befreiung lohnt
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, sich bei einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bereits durch eine andere Beschäftigung Rentenbeiträge gezahlt werden. Dies gilt häufig für Personen, die neben einem Voll- oder Teilzeitjob zusätzlich einen Minijob ausüben.
Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin eingereicht werden. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin unterschreibt den Antrag und leitet ihn zusammen mit der Sozialversicherungsmeldung an die Minijob-Zentrale weiter. So wird gewährleistet, dass keine doppelte Rentenversicherungspflicht besteht. Die Befreiung wird dann in den entsprechenden Systemen vermerkt.
Nachdem du den Antrag bei deinem Arbeitgeber eingereicht hast, hat dieser sechs Wochen Zeit, um die Befreiung bei der Minijobzentrale zu melden. Die Befreiung tritt ab dem Beginn des Monats in Kraft, in dem du den Antrag gestellt hast.
Aufgepasst: Sobald du die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt hast, gibt es für diesen Job kein Zurück mehr. Deshalb solltest du dich vorher bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren.