Auch als Rentner:in bist du nicht gänzlich von Sozialabgaben befreit. Zwar musst du nichts mehr in die Rentenversicherung einzahlen, dafür aber nach wie vor in andere Versicherungen. Welche das sind und wie hoch die Beiträge auch im Rentenalter noch sind, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Alles über „Abgaben für Rentner“:
Diese 3 Abgaben müssen auch Rentner:innen zahlen
Wie während deiner Berufstätigkeit musst du auch im Ruhestand weiterhin soziale Abgaben zahlen. Diese werden aber direkt von deiner monatlichen Bruttorente abgezogen. Welche Abgaben das sind, erfährst du hier:
1. Pflegeversicherung
Rentner:innen müssen wie Arbeitnehmer:innen auch, wie gewohnt in die Pflegeversicherung einzahlen. Bislang liegt die Höhe des Beitrags hier bei 3,05 Prozent der Rente. Falls du keine Kinder haben solltest, liegt er sogar bei 3,40 Prozent. Dieser Prozentsatz steigt jedoch zum 1. Juli 2023 auf 4 Prozent. Somit müssen Rentner:innen und Arbeitnehmer:innen ohne Kinder ab der zweiten Jahreshälfte mehr von ihrem Gehalt in die Pflegeversicherung einzahlen.
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2. Krankenversicherung
Des Weiteren müssen Rentner:innen auch in ihrer Rente noch weiterhin in die Krankenkasse einzahlen – zumindest, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. Es gibt jedoch gute Nachrichten: Denn Rentner:innen müssen nicht den vollen Beitrag bezahlen.
Sie zahlen lediglich die Hälfte, während die andere Hälfte von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird. Das gilt sowohl für den bundeseinheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent als auch für den Zusatzbeitrag. Letzterer wird von den Krankenkassen individuell festgelegt, beläuft sich jedoch im Durchschnitt auf circa 1,6 Prozent.
Da Rentner:innen aber lediglich die Hälfte dieser Anteile zahlen müssen, werden durch die Krankenversicherung nochmal etwa 8,1 Prozent von der monatlichen Bruttorente abgezogen.
3. Steuern
Damit belaufen sich die durchschnittlichen Sozialabgaben eines Rentners beziehungsweise einer Rentnerin ohne Kinder auf etwa 11,5 Prozent beziehungsweise nach der Erhöhung zum 1. Juli auf 12,1 Prozent. Damit ist es jedoch noch nicht getan. Denn auch Rentner:innen müssen Steuern zahlen.
Dabei ist das Renteneintrittsdatum entscheidend. Je später man in Rente geht, desto höher ist der besteuerbare Teil der Rente. Es sei denn, der Steuergrundfreibetrag wird durch die gesetzliche Rentenzahlung nicht überschritten. In diesem Fall müssen keine Steuern gezahlt werden.
Fazit: Rentner:innen haben ebenfalls einige Abgaben
Zwar müssen Arbeitnehmer:innen in den meisten Fällen mehr Steuern zahlen als Rentner:innen, dennoch können sich auch die sozialen Abgaben in der Rente – gerade, wenn diese ohnehin schon relativ mager ausfällt – deutlich bemerkbar machen. Ab wann du Anspruch auf staatliche Zuschüsse hast und wie du deine Rentenzahlung allgemein aufbessern kannst, haben wir dir bereits in einem anderen Artikel verraten.