Nach mehr als 45 Jahren harter Arbeit steht endlich der wohlverdiente Ruhestand bevor. Doch wie soll man die gewonnene Zeit am besten nutzen? Zeit mit den Enkelkindern verbringen oder vielleicht die letzten Lebensträume verwirklichen? Diese Fragen beschäftigen viele, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Einige haben jedoch bereits klare Vorstellungen davon, wie sie ihren Lebensabend gestalten möchten – im Ausland. Sie erhoffen sich nicht nur angenehmeres Wetter, sondern auch niedrigere Lebenshaltungskosten.
Doch welche Auswirkungen hat das Auswandern auf die Rente? Um unerwartete Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es entscheidend, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Rente im Ausland.
Rente im Ausland: Muss ich mit Einschränkungen rechnen?
Die erfreuliche Nachricht zuerst: Alle, die ihren Ruhestand im europäischen Ausland verbringen möchten, müssen keine Einschränkungen befürchten. Ähnliche Regelungen gelten auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – deutsche Auswander:innen erhalten dort ebenfalls ihre volle Rente.
Wenn du deinen Wohnsitz allerdings in ein Land außerhalb der EU verlegen möchtest, ist Vorsicht geboten. Falls das gewünschte Land nämlich kein ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, können unter Umständen Einschränkungen auftreten. In solchen Fällen kann es zu Rentenkürzungen kommen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite erklärt. Doch es besteht kein Grund zur Sorge. Denn ein entsprechendes Abkommen besteht aktuell mit 20 Ländern. Zu diesen gehören:
- Albanien
- Australien
- Bosnien-Herzegowina
- Brasilien
- Chile
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada und Quebec
- Kosovo
- Marokko
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Philippinen
- Serbien
- Südkorea
- Tunesien
- Türkei
- Uruguay
- USA
Gib der Deutschen Rentenversicherung zwei Monate davor Bescheid
Wenn du deinen Ruhestand im Ausland verbringen möchtest, solltest du die Deutsche Rentenversicherung über das Vorhaben rechtzeitig informieren. Um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese mindestens zwei Monate vorher zu benachrichtigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass du deine Rente auch wirklich ohne Unterbrechung erhältst. Bei Bedarf kannst du dich an diese Adresse wenden:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 221 569 2777
Fax: +49 221 569 2778
Um eine reibungslose Zahlung zu gewährleisten, benötigt die DRV deine aktuellen Kontodaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein deutsches oder ausländisches Konto handelt. Zusätzlich zu den Kontodaten ist auch eine Zahlungserklärung erforderlich, um sicherzustellen, dass das Geld ordnungsgemäß auf dem Konto der betreffenden Person eingeht. Damit die Rente überhaupt fließt, ist es zuvor wichtig, die Rente zu beantragen. Wie das funktioniert und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier: Rente beantragen: Darauf musst du unbedingt achten.
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Rente im Ausland: Eine regelmäßige Lebensbescheinigung ist notwendig
Wenn du dich dafür entscheidest, deinen Ruhestand dauerhaft im Ausland zu verbringen, solltest du damit rechnen, dass du jedes Jahr darum gebeten wirst, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Der Renten-Service der Deutschen Post sendet dir hierfür ein entsprechendes Formular zu, das innerhalb einer festgelegten Frist ausgefüllt und nach Deutschland zurückgeschickt werden muss. Wenn dies nicht geschieht, wird die Rentenzahlung ausgesetzt, bis der/die Betroffene beim Renten-Service oder der Rentenversicherung meldet.
Rente im Ausland: Was gilt bei der Steuer?
In Bezug auf Steuern wird der dauerhafte Umzug ins Ausland für Rentner:innen etwas komplizierter, insbesondere dann, wenn neben der gesetzlichen Rente auch noch weitere Einkommensquellen vorhanden sind.Daher ist es ratsam, sich zu Beginn der Auswanderungspläne zu überlegen, ob man dauerhaft umziehen möchte oder nur die nasskalte Jahreszeit im wärmeren Süden verbringen will. Es gilt zu beachten: Wenn der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt, unterliegen alle Einkünfte weltweit der deutschen Einkommensteuer.
Wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen verlegt hast, kann es sein, dass das neue Land das sogenannte Besteuerungsrecht innehat. In diesem Fall kann es durchaus sein, dass die Rente im neuen Wohnsitzland besteuert werden muss. Da es auch hier viele Ausnahmen gibt, ist es wichtig, sich vor dem Auswandern über das Thema gut zu informieren. Die Finanzverwaltung, Steuerberaterinnen und Lohnsteuerhilfevereine steht dir dabei gerne zur Seite. Ein weiterer Tipp: Für Rentenbezieher:innen mit Wohnsitz im Ausland ist in der Regel das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.