Obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht, zahlen in Deutschland viele Unternehmen ihren Beschäftigten Urlaubsgeld aus. Geld, das viele für eine erholsame Reise ausgeben. Doch erhält man Urlaubsgeld auch noch im Jahr des Renteneintritts? Denn je nachdem wann man in Rente geht, hat man nur noch ein paar Monate im Unternehmen gearbeitet. Welche Regelungen gelten, erfährst du hier.
Renteneintritt: Hat man Anspruch auf Urlaubsgeld?
Kurz vor dem Renteneintritt schwirren noch so manche Fragen im Kopf. So herrscht bei vielen Menschen Unklarheiten darüber, ob man im Jahr des Renteneintritts noch Anspruch auf Urlaubsgeld hat. Ob man Anspruch auf die Sonderzahlung hat, kommt ganz darauf an, wann man in Rente geht. Wenn dein letzter Arbeitstag zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni liegt, hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch, der pro Monat einem Zwölftel deines Jahresurlaubs entspricht.
Wenn dein letzter Arbeitstag vor dem Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember liegt, steht dir der volle Jahresurlaub zu. Voraussetzung dafür ist, dass keine anderslautende arbeitsvertragliche oder tarifliche Vereinbarung gibt und dein Arbeitsverhältnis seit dem 1. Januar desselben Jahres besteht.
Sofern dein Arbeitgeber auch Urlaubsgeld zahlt, steht dir dieses entsprechend der Anzahl deiner Urlaubstage zu. Dadurch kannst du dich bei einem Renteneintritt in der zweiten Jahreshälfte über das volle Urlaubsgeld freuen. Wenn du vor dem 30. Juni in Rente gehst, steht dir die Sonderzahlung nur anteilig zu.
- Weiterlesen?
- Urlaubsgeld: Dann ist es auf dem Konto
- Urlaubsgeld: In diesem Job fällt es am höchsten aus
- Urlaubsgeld: Muss man es bei einer Kündigung zurückzahlen?
- Urlaubsgeld: Besteht ein Anspruch für jeden Arbeitnehmer?
Wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus?
Doch wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus? Hat man trotz Renteneintritt noch Anspruch auf die Sonderzahlung? An dieser Stelle müssen wir dich leider enttäuschen. Denn in der Regel verfällt der Anspruch mit dem Rentenbeginn. Als letztes Zeichen der Wertschätzung zahlen einige Unternehmen das Weihnachtsgeld dennoch – insbesondere dann, wenn der Mitarbeitende in den letzten Monaten des Jahres ausscheidet.
Wer das Weihnachtsgeld auf jeden Fall noch vor der Rente kassieren möchte, sollte lieber auf Nummer sichergehen und den Renteneintritt noch ein wenig nach hinten verschieben. Denn wenn der Renteneintritt auf den 1. November oder 1. Dezember datiert ist, kann es je nach Höhe des Weihnachtsgelds lohnenswert sein, noch bis Ende des Jahres arbeiten zu gehen.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.